Beispielhaft macht der Psychologische Berater die Situation an Fallbeispielen deutlich, die an ihn herangetragen wurden: „Da war ein Betroffener mit einer teilweiser Lähmung im besten Alter, dem im Bewerbungsgespräch unmissverständlich klargemacht wurde, dass er für einen reinen Bürojob nicht geeignet wäre, obwohl die Behinderung die Eignung für die Anstellung in keiner Weise in Frage gestellt hätte. Der potenzielle Arbeitgeber sagte wortgetreu, dass es ‚bei einer solchen Einschränkung des Beines ja auch nicht auszuschließen ist, dass früher oder später auch die Arme nicht mehr einwandfrei funktionieren und dann nicht einmal mehr die PC-Tastatur bedient werden kann‘. Dies sei für den Chef ein zu großes Risiko, dass es langfristig zu krankheitsbedingten Ausfällen und damit zu einem Verlustgeschäft kommen könne“, gibt Riehle die Darstellung des Betroffenen wieder. Obwohl die Rechtswidrigkeit dieser Äußerungen des Jobanbieters offensichtlich sei, habe der Geschädigte auf eine Weiterverfolgung seiner Rechte verzichtet. Nach der Beratung hatte sich die Meinung allerdings geändert und der Hilfesuchende habe juristische Schritte in die Wege geleitet, so der Coach vom Bodensee entsprechend.
Ein weiteres Exempel war die Nachricht der Mutter eines 11-Jährigen mit einer seit Geburt bestehenden, geringgradigen Intelligenzminderung. Dieser habe dem Sozialberater entsprechend geschildert, dass er trotz medizinischer und psychologischer Atteste, die ihm bescheinigt hatten, dass er trotz des Handicaps vollkommen in der Lage sei, den Leistungsanforderungen einer Regelschule gewachsein zu sein, an fünf Hauptschulen abgewiesen wurde. „Man hat den Eltern in Anwesenheit des Kindes zu verstehen gegeben, dass es Bedenken gebe, bei einer Aufnahme in die fünfte Klasse den Lernerfolg der Mitschüler ‚ungünstig zu beeinflussen‘. Auch hier habe ich der Ratsuchenden empfohlen, sich mit dieser Abweisung nicht abzufinden und entsprechende Beschwerden einzubringen“, sagt Riehle. Wie er kürzlich erfahren hat, musste sich die Mutter durch mehrere Instanzen kämpfen, um letztlich in der Auffassung bestätigt zu werden, dass die Weigerung der Schulen unrechtmäßig war und der Sohn nun endlich an einer Regeleinrichtung in der Nachbarstadt aufgenommen wurde. „Das sind Schicksale, die in einer fortentwickelten Demokratie durchaus viele Fragen hinterlassen können.
In einem dritten Fall habe sich eine 32-Jährige gemeldet, die seit geraumer Zeit an einer psychotischen Störung und einer mittelgradigen Depression leidet und aus einem somatischen Krankenhausaufenthalt mit der eindeutigen Diagnose einer Polyneuropathie entlassen wurde. Aufgrund daraus resultierender Schmerzen wollte sie sich zur Weiterbetreuung bei einem Neurologen vorstellen. Bei insgesamt vier Fachärzten wurde ihr mit dem Hinweis ein Termin zur Vorstellung ausgeschlagen, dass sie sich zunächst beim Psychiater melden sollte, denn man könne einen seelischen Ursprung ihrer Beschwerden ja nicht ausschließen. „Dabei hatte die Patientin den eindeutigen Befund der Klinik vorliegen, wonach für die Nervenschmerzen eine körperliche Herkunft unbestritten sei. Doch ohne sich ein erstes Bild von der Betroffenen zu machen, hatten die neurologischen Praxen ihr Erscheinen in der Sprechstunde aufgrund der Krankenbiografie voreingenommen abgelehnt. Auch hier habe ich angeregt, die Sachdarstellung der zuständigen Ärztekammer zu übermitteln, weil dieses Verhalten der Mediziner und ihrer Angestellten nicht mit den geltenden Verpflichtungen von Kassenärzten vereinbar ist. Denn die Verweigerung eines Termins erfolgte unter objektiven Gesichtspunkten grundlos und ist als suggestiv zu betrachten gewesen, was am Ende auch bestätigt wurde“, berichtet Riehle. Es liege oftmals auch an der fehlenden Zeit, sich mit Behinderten und ihren Leiden tiefergehend zu befassen: „Nicht die Menschen mit Handicap sehen ihre Beeinträchtigung als störend, manch Außenstehender schon“.
Insgesamt sind seit Jahresbeginn 48 solcher Meldungen der Beratungsstelle eingegangen. Dennis Riehle zeigt sich angesichts der teils drastischen Auswüchse an Behindertenfeindlichkeit erschüttert: „Derartige Zustände muss sich niemand bieten lassen und ich ermutige jeden Betroffen, diese eindeutigen Ausgrenzungen, das Schubladendenken und die Ungleichbehandlung nicht einfach stehen zu lassen“.
Die Beratung mit Handicap ist bundesweit kostenlos unter www.beratung-riehle.de erreichbar.
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