Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) hat die Ergebnisse eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) beauftragten Gutachtens zur Sicherung der Pressezustellung begrüßt. Das am 31. März in Berlin veröffentlichte Gutachten sieht eine Zustellförderung als wirtschaftlich sinnvoll und verfassungskonform an. Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung bereits vereinbart, dass sie die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen gewährleisten wolle.

„Das Gutachten zeigt deutlich, dass eine Förderung der Zustellung nötig und sinnvoll ist. Es macht zugleich konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung. Eindeutiger kann eine Handlungsempfehlung an die Bundesregierung nicht formuliert werden“, erklärte dazu Sigrun Albert, Hauptgeschäftsführerin des BDZV.

Dies ergebe sich, führte Albert weiter aus, auch aus der aktuellen Sachlage. Aufgrund der enorm gestiegenen Zustellkosten sei eine Belieferung der Menschen mit gedruckten Zeitungen oft nicht mehr betriebswirtschaftlich sinnvoll möglich. In der Folge sei in einigen Gebieten die Zustellung mit gedruckten Ausgaben bereits eingestellt worden.

„Wir bauen darauf, dass Bundeskanzler Olaf Scholz nun sehr schnell über die Zuständigkeit für das Thema in der Bundesregierung entscheidet und dann umgehend die Weichen für die Förderung gestellt werden. Jeder Tag, den wir verlieren, gefährdet die Pressevielfalt und am Ende unsere demokratisch verfasste Gesellschaft“, resümierte Albert. Mit den konkreten Vorschlägen des Gutachtens sei eine Regelung noch vor der Sommerpause möglich.

Die Studie ist hier abrufbar: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Meldung/2023/20230331-erforderlichkeit-und-moeglichkeit-einer-bundesfoerderung-fuer-die-pressewirtschaft.html

Folgen Sie uns auf Twitter @BdzvPresse, Instagram bdzv.de und LinkedIn

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BDZV – Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.
Markgrafenstraße 15
10969 Berlin
Telefon: +49 (30) 726298-0
http://www.bdzv.de

Ansprechpartner:
Kathrin Biallas
Telefon: +49 (30) 726298-210
Fax: +49 (30) 726298-217
E-Mail: Biallas@bdzv.de
Anja Pasquay
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel