Obgleich die Tarifverhandlungen zur Beschäftigungssicherung und Entlastung am Uniklinikum Gießen und Marburg bereits seit dem 16. Februar laufen und die Gewerkschaft ver.di uns ihre konkreten Forderungen erst beim nächsten Verhandlungstermin am 9. März 2023 vorstellen möchte, ruft die Gewerkschaft für kommenden Montag und Dienstag, 6. und 7. März 2023, einzelne Berufsgruppen des nicht-ärztlichen Dienstes zu ganztätigen Warnstreiks auf.

„Es gibt deshalb aktuell überhaupt keinen Anlass für Warnstreikaktionen. Stattdessen sollen alle offenen Fragen am bzw. nach dem 9. März konstruktiv am Verhandlungstisch erörtert und geklärt werden. Mit Blick auf diesen Sachstand haben wir unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten, nicht an Warnstreiks teilzunehmen“, erklärt der Verhandlungsführer der Arbeitgeber und Vorsitzende der Geschäftsführung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKGM), Dr. Gunther K. Weiß. „Wichtigstes gemeinsames Ziel ist es, Rahmenbedingungen am UKGM zu schaffen, die uns helfen, zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen oder bereits bei uns tätige Kolleginnen und Kollegen dazu zu bewegen, ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu erhöhen. Dadurch können wir eine echte Entlastung erreichen.“

Es irritiere zudem, dass ver.di meine, für eine Einigung mit dem 24. März eine Frist setzen zu sollen, obwohl die Forderungen der Gewerkschaft zu Personalbesetzung und Belastungsausgleich erst am 9. März vorgestellt würden. „Wir können den jetzigen Warnstreikaufruf und die Fristsetzung demzufolge nicht nachvollziehen“, so Dr. Weiß. „Die Geschäftsführung wird sich selbstverständlich mit den gewerkschaftlichen Forderungen sachlich auseinandersetzen, benötigt dafür aber angemessen Zeit zur Bewertung und Berechnung der finanziellen Auswirkungen und Möglichkeiten. In nur wenigen Tagen nach Vorstellung der konkreten Forderungen zu einem tragfähigen Tarifabschluss zu kommen, stellt eine gewaltige, kaum umsetzbare Herausforderung dar. Wir brauchen für das UKGM Lösungen, die berücksichtigen, dass es bei uns keine Gewährträgerhaftung von Bundesländern gibt, wodurch an den anderen Universitätsklinikstandorten mit entsprechenden Tarifverträgen mindestens zweistellige Millionendefizite ausgeglichen wurden. Wir tragen gemeinsam eine hohe Verantwortung – nicht nur für unsere Patientinnen und Patienten, sondern auch für die Arbeitsplätze unserer beiden Universitätskliniken. Mit der ‘Zukunftsvereinbarung Plus‘ sind wir gerade erst Verpflichtungen zum Bestand von Arbeitsplätzen, zum Verbot von Ausgliederungen und zur Übernahme von Auszubildenden eingegangen, wie es sie an keinem anderen deutschen Universitätsklinikum gibt. Diese Zusagen benötigen einer wirtschaftlichen Grundlage, die uns durch einen neuen Entlastungstarifvertrag nicht entzogen werden darf. Deshalb rufen wir alle Beteiligten dazu auf, mit Blick auf das Mach- und Leistbare in diese Verhandlungen einzutreten.“

Damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten während der Warnstreiks an den Standorten in Gießen und Marburg gesichert ist, haben die Geschäftsführung und ver.di entsprechende Notdienstvereinbarungen abgeschlossen, in der eine Mindestpersonalbesetzung für die bestreikten Bereiche geregelt ist.

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