Öffentliche Vergabeverfahren zu vereinfachen, zu professionalisieren, zu digitalisieren sowie zu beschleunigen ist eines der ausgemachten Ziele der Bundesregierung. Doch klappt das auch?

Im Zuge eines öffentlichen Konsultationsverfahrens hatte das Bundeswirtschaftsministerium zum Jahreswechsel unter anderem Verbände aufgerufen, ihre Einschätzungen und Ideen zur Vergabetransformation einzubringen. Erklärtes Ziel dabei: Die öffentliche Beschaffung des Bundes soll Innovationen stärken, die digitale Transformation der Wirtschaft nutzen und zum Bürokratieabbau beitragen. TSD-Hauptgeschäftsführer Martin Paukner, der die Stellungnahme für die Innungsorganisation des Tischler- und Schreinerhandwerks bearbeitet hat, setzt dabei klare Prioritäten: „Vom Grundsatz passen die Ziele, doch das Allerwichtigste ist, dass die permanente On-top-Mentalität in Sachen Bürokratie endlich wirkungsvoll durchbrochen wird. Denn die lähmt unser Vorankommen und verhindert am Ende, dass die anderen Ziele erreicht werden können." Dementsprechend pragmatisch und lösungsorientiert ist auch die 14-seitige Stellungnahme gehalten, die Tischler Schreiner Deutschland Mitte Februar an das Ministerium übersandt hat.

Drei zentrale Beispiele

So thematisiert die Innungsorganisation gleich zu Beginn ihrer Einschätzung ein altbekanntes Problem öffentlicher Ausschreibungen: die wachsende Komplexität der öffentlichen Vergabeverfahren. Zu gern werden dabei die Auftragnehmer mit immer neuen Nachweispflichten belastet, wobei die Praxistauglichkeit der Nachweisführung oft auf der Strecke bleibt. Wenn also künftig Umwelt- und Klimaaspekte stärker berücksichtigt werden sollen, fordert Tischler Schreiner Deutschland hierfür ein Umdenken. Ein weiterer zentraler Punkt ist die Kompetenzschulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vergabestellen, zum Beispiel durch die Hinzuziehung länderübergreifender Fachstellen. Denn vor allem, wenn es um die Bewertung alternativer und sogar umweltverträglicherer Verfahren geht, sind öffentliche Ausschreibungen meist zu formal und unflexibel. Außerdem warnt die Innungsorganisation davor, vergabefremde Kriterien zu stark zu priorisieren. Denn dadurch besteht die Gefahr, die Prozesse unnötig zu verkomplizieren. Eine Ausnahme wäre die Berücksichtigung der Ausbildungsleistung eines Betriebes, um dessen gesellschaftliche Leistung zu honorieren. Ansonsten würden bereits heute schon etliche soziale Aspekte berücksichtigt, wie beispielsweise Anforderungen zur Tariftreue oder zum Mindestlohn. Entscheidend wäre allerdings, dass solche Anforderungen stichprobenartig kontrolliert würden, und zwar auch bei Sub-Unternehmern.

Letztlich gilt auch für das Vergaberecht:

Gesetze müssen trotz steigender Komplexität in der Sache praktikabel bleiben. „Der aufrichtige Unternehmer – und das sind nun mal die allermeisten – kann die Menge an Nachweispflichten weder nachvollziehen noch wirtschaftlich abbilden", argumentiert Martin Paukner, der aus Erfahrung weiß, dass die Novellierung von Gesetzen nur allzu oft mit zusätzlichen Dokumentationszwängen einhergeht. „Deshalb müssen vor allem die Verfahren und Prozesse effizienter werden und das bedeutet auch, dass unseren Innungsbetrieben mehr grundsätzliches Vertrauen entgegengebracht wird."

Link: TSD-Stellungnahme zur BMWK-Konsultation zum Vergaberecht

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