„Mit der Sonderregelung können extreme Belastungen in den besonders energieintensiven Fächern abgemildert werden. Wir haben uns zudem auf ein – vor dem Hintergrund des komplexen Gesamtrahmens – noch relativ einfaches Verfahren verständigen können, was die Abwicklung der Finanzhilfen angeht “, erklärt der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.
Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, sagt: „Auch, wenn die Rahmenbedingungen angesichts teils stark gestiegener Energiekosten schwierig sind, stellt die gemeinsame Selbstverwaltung die ambulante Versorgung mit dieser ergänzenden Regelung sicher. Mit den zusätzlichen Finanzhilfen leistet die GKV ihren Beitrag zur wohnortnahen Versorgung ihrer Versicherten.“
Ob eine Verlängerung der Vereinbarung über das Jahr 2023 hinaus erforderlich ist, wollen die Vertragspartner bis zum 31. Dezember prüfen.
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