Im aktuellen Tätigkeitsbericht seiner Behörde, der am 15. März in Berlin vorgestellt wurde, forderte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) auf, eine Bundesinstanz der freien Twitter-Alternative Mastodon zu betreiben.

Die gestern getätigte Aussage von Ulrich Kelber „Das ITZBund sah sich bislang trotz meiner Bitte, die Bundesinstanz zentral zu hosten, nicht in der Lage, diese eigentlich in seinen Zuständigkeitsbereich fallende Aufgabe auszufüllen“ trifft aus Sicht der Leitung des ITZBund nicht zu.

Fakt ist, dass das ITZBund seit Ende 2022 proaktiv mit der Arbeitsebene des BfDI zu einer Übernahme des Hostings der Bundesinstanz von Mastodon im Laufe des Jahres 2023 im direkten Austausch ist. Dies hat die Leitung des ITZBund dem Datenschutzbeauftragten am 20. Januar persönlich zugesagt. Das ITZBund sah und sieht sich jederzeit in der Lage, den Betrieb der Instanz sicher und datenschutzkonform in seinen eigenen hochverfügbaren Rechenzentren zu gewährleisten.

Das ITZBund ist im Rahmen seiner Presse- und Marketingaktivitäten selbst seit Anfang 2022 auf Mastodon vertreten und fördert intensiv die Präsenz des ITZBund auf Mastodon als alternatives Social-Media-Angebot.

Über ITZBund

Das ITZBund ist der zentrale IT-Dienstleister der Bundesverwaltung.
Beim ITZBund sind ca. 4.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an deutschlandweit zwölf Standorten beschäftigt. Hauptsitz ist Bonn.
Das ITZBund bietet seinen Kundenbehörden ein breites Spektrum an IT- Dienstleistungen. Diese reichen von der Konzeption, Beratung und Anforderungsanalyse über die Entwicklung bis hin zum Betrieb von IT-Lösungen. Themenfelder sind u. a. Verkehr, Zoll, Haushalt, Steuer, Personal, Statistik, Innere Sicherheit, Asyl und Integration. Von den Leistungen des ITZBund profitieren sowohl die Wirtschaft und Verwaltung als auch Bürgerinnen und Bürger. Gegründet wurde das ITZBund 2016.
Es war das erste Ergebnis der IT-Konsolidierung Bund und setzt in diesem Rahmen als alleiniger Generalunternehmer aktiv Maßnahmen der Betriebs- und Dienstekonsolidierung um. Zum 1. Januar 2021 wurde das ITZBund in eine nichtrechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umgewandelt. Weitere Informationen unter www.itzbund.de

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