Online-Wahlsystem erfüllt hohe Sicherheitsanforderungen
„Die Voraussetzungen zur Teilnahme an dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Modellprojekt zur Online-Wahl hat der BARMER-Verwaltungsrat bereits im Juni 2020 durch eine Satzungsänderung beschlossen“, so Heinemann. Nach einer von der BARMER federführend für alle an der Online-Wahl teilnehmenden Kassen durchgeführten europaweiten Ausschreibung sei ein Dienstleister mit der Entwicklung und dem Betrieb eines Online-Wahlsystems beauftragt worden. Dieses erfülle alle vom Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie festgelegten hohen organisatorischen und technischen Sicherheitsanforderungen.
Stichtag für die Stimmabgabe ist der 31. Mai
Mit ihrer Stimme entscheiden die Mitglieder über die Zusammensetzung des aus 30 Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrates der BARMER. Die Zugangsdaten zur Online-Wahl werden den Wahlberechtigten zusammen mit den Briefwahlunterlagen zugesandt. Stichtag bis zur Stimmabgabe ist der 31. Mai. Die Sozialwahl findet alle sechs Jahre statt und ist nach der Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland.
Mehr zur Sozialwahl bei der BARMER unter: www.barmer.de/sozialwahl.
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