Am Donnerstag, 23. März, findet das nächste Treffen zwischen dem Bundesgesundheits- und den Landesgesundheitsministern sowie den Ampel-Fraktionen zur geplanten Krankenhausreform statt. Im Mittelpunkt soll die Einführung von Leistungsgruppen als Instrument von Krankenhausplanung und -finanzierung stehen. Universitätsklinika, kommunale Großkrankenhäuser und Betriebskrankenkassen fordern alle Beteiligten zur konstruktiven Zusammenarbeit auf, um die dringend notwendige Krankenhausreform voranzubringen. Alle Akteure im Gesundheitswesen halten die Reform für zwingend notwendig. BMG, Länder und Regierungsfraktionen haben daher eine gemeinsame Verantwortung für eine erfolgreiche Reform, die den absehbaren demographischen und finanziellen Rahmenbedingungen der nächsten Jahrzehnte Rechnung trägt. Die Reform muss aus Versorgungslevels, Leistungsgruppen und daran geknüpfter Vorhaltefinanzierung bestehen und darf nicht durch Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbestände geprägt sein. Unterschiedliche Voraussetzungen für Krankenhäuser in den einzelnen Bundesländern darf es nicht geben. Ausnahmen müssen Ausnahmen bleiben und dürfen, wenn überhaupt, nur auf Bundesebene eng begrenzt definiert werden.

Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des VUD: „Die bekannten strukturellen Defizite und die demografische Entwicklung zwingen uns zu einer Krankenhausreform, die die Rolle der einzelnen Krankenhäuser in der Versorgung schärft. Denn es macht keinen Sinn, dass jedes Krankenhaus jede Behandlung vornehmen darf, obwohl die strukturellen Voraussetzungen wie qualifiziertes Personal für eine hochwertige 24/7-Versorgung dort nicht vorhanden sind. Hierfür brauchen wir eine Vorhaltefinanzierung, die an Leistungsgruppen anknüpft. Die Leistungsgruppen selbst müssen mit Versorgungsstufen gekoppelt werden.“

Franz Knieps, Vorstandsvorsitzender des BKK Dachverbandes: „Wir können uns kein ‚Weiter so‘ leisten! Wir brauchen den Konsens zwischen Bund und Ländern. Bei den Leistungsgruppen ist es jetzt notwendig, sich auf bundeseinheitliche Definitionen mit unveränderlichen Strukturanforderungen zu verständigen. Nur so können sich die Versicherten auf gleichhohe Qualität verlassen und eine faire Vorhaltefinanzierung der Krankenhäuser erfolgen.“

Dr. Matthias Bracht, Vorstandsvorsitzender des AKG-Kliniken e.V.: „Wir haben keine Zeit mehr für ein unendliches Ping-Pong zwischen Bund und Ländern. Eine schnelle Einigung auf ein gemeinsames Zielbild ist die beste Hilfe für alle Krankenhäuser. Mit einer verbindlichen Rollenverteilung entstehen neue Perspektiven für eine nachhaltige Zusammenarbeit vor Ort. Dafür wird es Kompromisse auf allen Seiten geben müssen, ohne die Wirksamkeit der Reform grundsätzlich in Frage zu stellen.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BKK Dachverband e.V.
Mauerstraße 85
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2700406-0
Telefax: +49 (30) 2700406-999
http://www.bkk-dachverband.de

Ansprechpartner:
Stephanie Strehl-Dohmen
Verband der Universitätsklinika Deutschlands e.V. (VUD)
Telefon: +49 (30) 3940517-25
E-Mail: strehl-dohmen@uniklinika.de
Nils Dehne
Allianz Kommunaler Großkrankenhäuser e.V. (AKG)
Telefon: +49 (30) 6805-1537
E-Mail: info@akg-kliniken.de
Torsten Dittkuhn
Referent Social Media
Telefon: +49 (30) 2700406-301
Fax: +49 (30) 2700406-191
E-Mail: torsten.dittkuhn@bkk-dv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel