In seiner Person vereinte Spiros Simitis Wissenschaft und Praxis des Datenschutzes. Er war seit 1969 als Professor für Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Rechtsinformatik in Frankfurt am Main insbesondere mit arbeitsrechtlicher Perspektive ein Vordenker des Datenschutzes und unterstützte bei der Erarbeitung des ersten Datenschutzgesetzes der Welt, des hessischen Datenschutzgesetzes von 1970. Von 1975 bis 1991 war er Hessischer Datenschutzbeauftragter und setzte sein Wissen und seine Überzeugungskraft für die Sicherstellung von Datenschutz in der Anwendung ein. Sein gewinnendes Auftreten machte ihn zu einem gefragten Gesprächspartner und Berater im In- und Ausland. Im Rahmen des Europarates sowie als Berater der EU-Kommission nahm Spiros Simitis erheblichen Einfluss auf die Fundierung des Datenschutzes in Europa. Er trug wesentlich dazu bei, die Grundlagen zu legen, auf denen das Datenschutzrecht bis heute und in Zukunft aufbaut.
Spiros Simitis setzte sich auch nach seiner Emeritierung weiter mit großem Geschick und intellektueller Brillanz für den Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ein. In zahlreichen Publikationen und führenden Kommentierungen, aber auch in effektiver Politikberatung wirkte er stetig an der Fortentwicklung des Datenschutzrechts mit. Mit ihm endet eine Ära des Neuaufbaus des Datenschutzrechts mit dem Schaffen von Grundlagen; spätestens seit Geltung der Datenschutz-Grundverordnung ist der Datenschutz im Kern jeglicher Digitalisierung und in der Mitte der Gesellschaft angekommen.
Zum Vermächtnis von Spiros Simitis gehört es, unter den Bedingungen sich dynamisch entwickelnder Informations- und Kommunikationstechnologien die Freiheit der Einzelnen durch Recht zu sichern. Die Datenschutzkonferenz sieht sich diesem Vermächtnis verpflichtet. Im Geiste von Spiros Simitis wird sie die Rechte und Freiheiten und insbesondere die informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger schützen, verteidigen und weiterentwickeln.
Wir werden Spiros Simitis vermissen.
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