Der Bundestag befasst sich heute im Zusammenhang mit dem Raumordnungsänderungsgesetz mit der Umsetzung der EU-Notverordnung aus dem Dezember 2022. Nach dieser von der Regierung geplanten Gesetzesänderung sollen unter anderem Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfungen in Gebieten für Windenergie an Land und auf See – den sogenannten Go-to-Gebieten – abgeschafft werden, um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen. Aus Sicht des NABU zeigt sich hier ein gefährlicher Trend: Zugunsten vermeintlicher Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung werden ökologische Standards abgebaut.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: „Umweltverträglichkeitsprüfungen sind kein Verzögerungsfaktor und helfen Risiken zu reduzieren. Nun werden sie für immer mehr Vorhaben gestrichen – Umweltrisiken erhöhen sich so im Blindflug. Und auch wenn die Regierungsverantwortlichen immer wieder betonen, dem Artenschutz gerecht zu werden: Ohne Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfung findet zu wenig Naturschutzvorsorge statt. Am Ende stehen wir vor einem Scherbenhaufen namens Biodiversitätskrise. Noch offensichtlicher wird die Diskrepanz zwischen Worten und Taten, wenn man sich die Last-Minute-Änderungen der Regelungen anschaut: Zahlungen für Artenhilfsprogramme werden halbiert und auch bei Solarparks wird die Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschafft werden.”

Die Bundesregierung ist auch auf dem Irrweg, wenn sie meint Konflikte zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem Schutz bedrohter Arten und Lebensräume allein mit Geld lösen zu können. Wo sollen denn sinnvolle Artenschutzprojekte oder die Wiederherstellung der natürlicher Kohlenstoffsenken in Mooren, Wäldern, Seegras- und Salzwiesen stattfinden, wenn keine Räume dafür gesichert und zur Verfügung gestellt werden? Hier klafft eine Lücke in den Gesetzestexten.

Statt einseitig den Schutz der Ökosysteme zurückstellen, sollten allseits anerkannte Ausbauhemmnisse seitens der Regierung endlich angegangen werden: Dazu gehören eine Qualitätsoffensive für Verfahren, Partizipation, mehr Personal, Materialverfügbarkeit und eine kluge Standortwahl und -sicherung.

HINTERGRUND

Erst einen Tag bevor der zuständige Bundestagsauschuss über den Gesetzesentwurf beraten hat, waren noch zahlreiche Änderungen diskutiert worden. So sollen nun auch Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie und Elektrizitätsverteilnetze mit einer Spannung unter 110 Kilovolt im überragenden öffentlichen Interesse liegen.

Bereits im vergangenen Jahr wurde das – in Fachkreisen umstrittene – LNG-Beschleunigungsgesetz erlassen, das Ausnahmen von der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung zulässt. Die geplanten Regelungen zu den Go-to-Gebieten für Windenergie sind ein weiterer Vorstoß in diese Richtung. Um diesen Vorstoß zu ermöglichen, hatte die deutsche Regierung sich zuvor dafür eingesetzt, notwendige Änderungen auf europarechtlicher Ebene durchzusetzen und den Erlass der Notverordnung so vorangetrieben. Die Notverordnung wurde dann ohne Beteiligung des Europäischen Parlaments in einem Sonderverfahren erlassen. Auch im deutschen parlamentarischen Prozess prägten Intransparenz und fehlende Beteiligung das Verfahren. So wurde die Umsetzung der EU-Notfallverordnung erst zwei Tage vor Beschluss des Raumordnungsänderungsgesetz in das laufende Verfahren gegeben. Daraus resultierten handwerkliche Fehler und eine praktisch nicht stattfindende Beteiligung der relevanten Stakeholder.

Ein Hoffnungsschimmer für natürlichen Klima- und Naturschutz bieten wenigstens die auf den letzten Metern eingefügten Änderungen im Raumordnungsgesetz. Entsprechende Ergänzungen tragen der hohen Relevanz von Mooren, der Stabilisierung des Wasserhaushaltes, der ökologischen Gewässerentwicklung und der Brachflächenentwicklung Rechnung.

Über den Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.

Mit mehr als 900.000 Mitgliedern und Fördernden ist der 1899 gegründete NABU der älteste und mitgliederstärkste Umweltverband Deutschlands. Der NABU engagiert sich für den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt, den Klimaschutz sowie die Nachhaltigkeit der Land-, Wald- und Wasserwirtschaft. Der NABU begeistert für die Natur und fördert naturkundliche Kenntnisse für ein aktives Naturerleben. Mehr Infos: www.NABU.de/wir-ueber-uns

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V.
Charitéstraße 3
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 284984-0
Telefax: +49 (30) 284984-2000
http://www.nabu.de

Ansprechpartner:
Daniel Rieger
Fachbereichsleiter Klima- und Umweltschutzpolitik
Telefon: +49 (174) 1841313
E-Mail: Daniel.Rieger@NABU.de
Kari Fintzen
Volljuristin mit Schwerpunkt Naturschutz- und Umweltrecht
Telefon: +49 (1522) 1722-241
E-Mail: Kari.Fintzen@NABU.de?
Britta Hennigs
Redaktion
Telefon: +49 (30) 284984-1722
Fax: +49 (30) 284984-2500
E-Mail: britta.hennigs@NABU.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel