Das Bündnis nachhaltige Mobilitätswirtschaft (BüNaMo) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) haben in einem gemeinsamen Positionspapier Vorschläge für eine vereinfachte Umsetzung des Mobilitätsbudgets in Unternehmen und Organisationen erarbeitet. Damit sollen administrative und steuerrechtliche Hürden abgebaut werden, so dass es für die Unternehmen und deren Beschäftigte künftig attraktiver und einfacher wird, ein Mobilitätsbudget im Rahmen betrieblicher Mobilität anzubieten bzw. zu nutzen.

Die Verbände schlagen vor, dass eine Lohnsteuer-Pauschalierung von 25 Prozent für das gesamte Mobilitätsbudget ermöglicht wird, um eine bürokratiearme Besteuerung des geldwerten Vorteils sicherzustellen. Auch Gehaltsumwandlungen sollten im Rahmen dieser Regelung zugelassen werden.  Um die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets deutlich zu vereinfachen sind zudem eine praxisgerechte Definition und eine digitalisierbare Bewertungsvorschrift zur Ermittlung des geldwerten Vorteils der privaten Nutzung erforderlich.

Wasilis von Rauch, Geschäftsführer Zukunft Fahrrad: „Das Mobilitätsbudget ist ein rundum-Angebot für jeden Weg und jedes Bedürfnis. Es kann nach individuellen Erfordernissen zusammengestellt werden. Es ist daher ideal für moderne Unternehmen und deren Beschäftigte. Wir sehen im Mobilitätsbudget einen echten „Gamechanger“ für betriebliche Mobilität. Schon der kometenhafte Aufstieg des Dienstradleasings hat gezeigt, wie groß der Bedarf an solchen neuen nachhaltigen Lösungen ist. Selbstverständlich sollten daher erfolgreiche Modelle wie Dienstradleasing oder auch das Jobticket nahtlos integriert werden.“

Oliver Wolff, VDV-Hauptgeschäftsführer: „Mit Blick auf die Klimaschutzziele im Verkehrssektor müssen wir klimafreundliche Mobilitätsangebote für die Unternehmen und deren Beschäftigte reizvoller gestalten. Ein Mobilitätsbudget mit einfachen administrativen und steuerlichen Rahmenbedingungen, bei dem die Beschäftigten auf freiwilliger Basis verschiedene Mobilitätsangebote und Verkehrsmittel nutzen können, ist ein starker Hebel für eine künftig steigende Nachfrage. Zu diesen Angeboten zählen dann natürlich auch ÖPNV-Tickets wie das Deutschland-Ticket und auch die BahnCard.“

Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI: „Unternehmen haben ein hohes Interesse daran, ihren Beschäftigten Mobilitätsbudgets insbesondere für ÖPNV, Bahn, Fahrräder, E-Scooter, Bike- und Carsharing zur Verfügung zu stellen: auf freiwilliger Basis und ergänzend zu Firmenwagen. Bestehende steuerliche Regelungen verursachen einen hohen Verwaltungsaufwand. Das hindert viele Unternehmen heute daran, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern solche Budgets anzubieten. Mit diesem gemeinsamen Vorschlag zeigen wir der Politik einen Weg auf, die lohnsteuerrechtliche Behandlung von Mobilitätsbudgets deutlich zu vereinfachen und gleichzeitig Klimaschutz im Verkehr durch Stärkung CO2-armer Mobilitätslösungen voranzubringen.“

Das gemeinsame Positionspapier „Das Mobilitätsbudget: Nachhaltige Mobilität von Mitarbeitenden unterstützen“ steht auf vdv.de/positionen bereit.

Das Bündnis nachhaltige Mobilitätswirtschaft ist eine zentrale Anlaufstelle für Politik, Medien, Wirtschaft und Gesellschaft zu allen Fragen rund um die nachhaltigen Mobilitätsbranchen und eine nachhaltige Mobilitätspolitik. Es vertritt die gesamte Bandbreite der nachhaltigen Mobilitäts­wirtschaft für Personenmobilität in Deutschland. Ziel des Bündnisses ist es, die vielfältigen Mobilitäts­bedürfnisse von Menschen mit den Klimaschutzzielen und einem geringeren Energieverbrauch im Verkehrsbereich in Einklang zu bringen. Die Bündnispartner sind:

Allianz pro Schiene ist ein Zusammenschluss aus Zivilgesellschaft und Bahnbranche und setzt sich für die Förderung und Verbesserung des Schienenverkehrs ein.

Bundesverband CarSharing (bcs) ist der Dachverband der deutschen CarSharing-Anbieter. Ziel des Verbandes und seiner Mitglieder ist es, den Autobestand und Autoverkehr sowie dessen Umweltfolgen zu verringern.

Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. ist die Spitzenorganisation der deutschen Industrie und der industrienahen Dienstleister. Er spricht für 40 Branchenverbände und mehr als 100.000 Unternehmen mit rund acht Millionen Beschäftigten im Inland. 15 Landesvertretungen vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene.

Über Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist der Branchenverband des öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs mit über 640 Mitgliedsunternehmen. Branche und Branchenverband sorgen für mehr klimaschonende Beförderung und Transport von Menschen und Gütern bei weniger Verkehr: Rund 7,1 Milliarden Fahrgäste in Deutschland nutzten im Corona-Jahr 2020 den Öffentlichen Personennahverkehr der VDV-Mitgliedsunternehmen. Busse und Bahnen ersetzten damit jeden Tag rund 14 Millionen Autofahrten auf deutschen Straßen. 2020 transportierten die VDV-Unternehmen im Schienengüterverkehr 288 Millionen Tonnen und ersetzten so rund 67.000 voll beladene Lkw auf deutschen Straßen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)
Kamekestrasse 37 – 39
50672 Köln
Telefon: +49 (221) 57979-0
Telefax: +49 (221) 514272
http://www.vdv.de

Ansprechpartner:
Wasilis von Rauch
Geschäftsführer Zukunft Fahrrad
Telefon: +49 (151) 65401963
E-Mail: wasilis.vonrauch@zukunft-fahrrad.org
Alexander Mihm
Stellvertretender Abteilungsleiter und Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 20281511
E-Mail: a.mihm@bdi.eu
Lars Wagner
Leiter Kommunikation und Standort Berlin
Telefon: +49 (30) 399932-14
Fax: +49 (30) 399932-15
E-Mail: wagner@vdv.de
Eike Arnold
Stv. Pressesprecher
Telefon: +49 (151) 16254731
E-Mail: arnold@vdv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel