In seinem Härtefallfonds stellt der Staat den Krankenhäusern im Zeitraum von Oktober 2022 bis April 2024 Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 6 Milliarden Euro in Aussicht. 1,5 Mrd. Euro hiervon sind für den pauschalen Ausgleich von mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen vorgesehen. Weitere 4,5 Mrd. Euro für den krankenhausindividuellen Ausgleich gestiegener Bezugskosten von Erdgas, Fernwärme und Strom. Die Krankenhäuser hatten bis zum 2. Februar 2023 die Möglichkeit, ihre Kostensteigerungen aus den Monaten Oktober bis Dezember 2022 im Vergleich zum Abschlag aus März 2022 beim Land bzw. den Krankenkassen geltend zu machen. Wie das Bundesamt für Soziale Sicherung mitteilte, gingen für diesen Zeitraum allerdings nur verhältnismäßig wenige Anträge ein.
Im Freistaat Bayern beläuft sich der Anteil aus dem bundesweiten Härtefallfonds auf insgesamt exakt 690.092.100,54 Euro. Knapp 109 Millionen hiervon sind für den Zeitraum Oktober – Dezember 2022 vorgesehen. Tatsächlich summierten sich die Anträge, die bayerische Krankenhäuser für diesen Zeitraum stellten, jedoch auf lediglich 4.723.938 Euro – dies entspricht 4,3 Prozent. Auch deutschlandweit liegt die Quote bei nur rund 5 Prozent.
Woran dies liegt, erläutert Michael Strobach, Geschäftsführer beim VPKA Bayern: „Die Hilfen aus dem Härtefallfonds können nur bei der Nutzung von Fernwärme, Gas und Strom beantragt werden. Die Kostensteigerungen bei anderen Energiequellen wie beispielsweise Heizöl oder Pellets können hingegen nicht geltend gemacht werden“, moniert er. Des Weiteren führe der vorgegebene Bezug auf den Vergleichsmonat März zu einer Verzerrung und Benachteiligung der Krankenhäuser. „Der Großteil der Krankenhäuser zahlt keinen Jahresdurchschnittsabschlag, sondern einen monatlichen Abschlag auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs. Nun ist der März jahreszeitlich bedingt generell ein sehr energieintensiver Monat. Genau diesen Monat heranzuziehen bedeutet, einen von vornherein überhöhten Vergleichswert als Grundlage zu nehmen. Ich persönlich halte diese Regelung darum für äußerst ungünstig. Sie bringt automatisch einen Nachteil für die Häuser mit sich und verhindert somit eine sachgerechte Refinanzierung der Energiepreissteigerungen.“
Strobach fährt fort in seiner Kritik: „Auch die Verteilung der Finanzmittel auf die unterschiedliche Zweckbindung – also 1,5 Mrd. € als pauschaler Ausgleich für indirekte Energiepreissteigerungen und 4,5 Mrd. € als krankenhausindividueller Ausgleich für direkte Energiepreissteigerungen – ist alles andere als praktikabel. Darauf haben die Krankenhäuser von Anfang an hingewiesen, leider ohne Gehör zu finden. Denn es war klar, dass die Einrichtungen die 4,5 Mrd. Euro aufgrund der Energiepreisbremsen nicht würden abrufen können. Demgegenüber belaufen sich die tatsächlichen Steigerungen der mittelbaren Energiepreise auf ein Vielfaches der in Aussicht gestellten 1,5 Mrd. € – wobei die Krankenhäuser keine Möglichkeit haben, diese Kosten zum Zweck der Refinanzierung weiterzugeben.“
Der VPKA appelliert darum an den Gesetzgeber, die Zweckbindung der bereitstehenden Gelder zu tauschen, sprich: 4,5 Milliarden Euro zum pauschalen Ausgleich der mittelbaren Energiekostensteigerungen vorzusehen und 1,5 Mrd. Euro zum Ausgleich der direkten Energiekostensteigerungen. Michael Strobach: „Nur so könnte sichergestellt werden, dass die dringendst benötigten Finanzmittel auch wirklich von den Krankenhäusern in Anspruch genommen werden können. Im Hinblick auf die extrem angespannte Lage erachten wir diesen Schritt als unerlässlich, auch, um die flächendeckende medizinische Versorgung der Bevölkerung weiterhin gewährleisten zu können.“
Foto: Thomas Kiehl
Michael Strobach, Geschäftsführer beim VPKA Bayern
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