Dazu hat das IVFP mehrere Vorschläge ausgearbeitet und in einem Konzeptpapier veröffentlicht: Zunächst einmal ist festzuhalten, dass das IVFP nach wie vor hinter der Basisrente steht und diese im Wesentlichen unverändert weiterführen würde. An Stelle der Riester-Rente schlägt das IVFP die Einführung einer „Zulagenrente“ vor, die für jeden möglich sein soll – damit fällt die aufwändige Überprüfung von unmittelbarer und mittelbarer Förderung weg. Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze sollen Grund- und Kinderzulagen (analog der aktuellen Riester-Systematik) erhalten bleiben, auf einen Mindesteigenbeitrag soll hingegen gänzlich verzichtet werden. Das führt insbesondere zu einer Vereinfachung der Verfahren, da die Prüfung der Mindesteigenbeiträge entfällt. Die aus der Zulagenrente resultierende Leistung ist nach dem IVFP-Vorschlag steuerfrei – dieser Ansatz stellt ein Novum dar. Eine hohe Verbreitung dieser Vorsorgelösung ist damit erwartbar und bietet eine hervorragende Lösung für Geringverdiener und kinderreiche Familien. Um einen Anreiz zu schaffen, zusätzliches Geld in die eigene Vorsorge zu investieren, erhält man zu jedem eingezahlten Euro eine zusätzliche Förderung von 50 Cent. Das IVFP regt darüber hinaus an, diese neue Systematik sowie die 30 %-ige Kapitalisierbarkeit in die Basisrente zu überführen. Somit wäre dieses Produkt für alle Vorsorgesparer geeignet.
Ein weiterer Vorschlag betrifft die ungeförderten Altersvorsorgeprodukte der dritten Schicht. Die Idee ist, dass das angesparte Kapital zum Rentenbeginn zunächst als Entnahme- bzw. Auszahlplan schrittweise entnommen wird. Dadurch kann der Übergang in die Rentenphase deutlich flexibler gestaltet werden. Beim Renteneintritt können Kund:innen die Restlebenserwartung oft nicht richtig einschätzen und wählen vorsichtshalber das Kapital. Die endgültige Entscheidung über Kapitalauszahlung oder lebenslange Rente wird auf ein höheres Alter verlagert. Um Anreize für diesen Auszahlplan zu schaffen, soll die Auszahlung bis zu einer bestimmten Grenze von beispielsweise jährlich maximal 3 % des bei Auszahlungsbeginns vorhandenen Kapitalvermögens eine Steuerfreiheit erhalten z. B. über einen Zeitraum von 20 Jahren. Dies hätte auch für den Gesetzgeber den Vorteil, dass die Bürger:innen das für die Altersvorsorge angesparte Kapital für einen längeren Zeitraum zur Verfügung haben und nicht evtl. innerhalb kurzer Zeit nach Ruhestandsbeginn vollständig aufbrauchen. Diese neue Regelung soll sowohl für privaten Rentenversicherungen als auch bei für die Altersvorsorge klassifizierte Fondsspardepots gelten. Unabhängig davon stehen weiterhin die Möglichkeiten der einmaligen Kapitalauszahlung sowie der lebenslangen Verrentung zur Verfügung.
Damit wäre das Fondsspardepot aus Sicht der Autoren in der ungeförderten privaten Altersvorsorge der dritten Schicht einzuordnen und kann als sinnvolle Ergänzung zum bestehenden System angesehen werden.
Das Konzeptpapier (und die Zusammenfassung) des IVFP zur Zukunft der privaten Altersvorsorge in Deutschland steht auf der Webseite des IVFP (https://ivfp.de/research/studien/) kostenfrei zum Download bereit.
Direkter Download Konzeptpapier: https://ivfp.de/…
Direkter Download Zusammenfassung Konzeptpapier: https://ivfp.de/…
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