Das Umweltministerium macht neue Vorgaben zur Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen. Die Erstprüfungen privater Leitungen sind künftig bis zum Jahr 2040 durchzuführen. Das verlautbarte soeben das Umweltministerium.

Das kommentierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, folgendermaßen:

„Ich finde diese Entscheidung des Umweltministers mutlos. Konsequent wäre es gewesen, die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen endgültig abzuschaffen. Häusliches Abwasser stellt keine Gefahr für das Grundwasser dar. Grundeigentümer reparieren aus Eigeninteresse defekte Abwasserleitungen unverzüglich. Diese beiden Erkenntnisse der Fachleute aus dem Umweltministerium hätten eigentlich ausgereicht, die Prüfpflicht endgültig entfallen zu lassen. Der Umweltminister hat die logische Entscheidung aber lieber auf den sprichwörtlichen Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben und seinem Nach-Nach-Nachfolger die Verantwortung überlassen. Der muss kurz vor Fristende 2040 neu entscheiden.

Grundeigentümer erwarten von der Politik, Verantwortung zu übernehmen und Entscheidungen zu treffen. Tobias Goldschmidt hat das Gegenteil gemacht. Als Grüner fehlt ihm offenbar das Vertrauen in die Eigenverantwortung der Menschen. So trifft die Vorschreiberitis des Umweltministeriums auch noch die nächste Generation.“

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