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•  Offener Brief an EU-Kommission zur EU-Gesetzesinitiative für Bodengesundheitsgesetz
•  Über 280 Landwirt:innen, Wissenschaftler:innen und Organisationen fordern schlagkräftigen Kommissionsvorschlag
•  Link zum Brief: https://eeb.org/library/open-letter-soil-health-law/

Die Europäische Kommission arbeitet an einem Gesetzesvorschlag für den Bodenschutz in Europa. Der Entwurf für die EU-Richtlinie zum Bodenschutz soll voraussichtlich im Juni 2023 vorliegen. Ein Bündnis aus über 280 Landwirt:innen, Wissenschaftler:innen, Verbänden, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Unternehmen wendet sich nun in einem offenen Brief an die Kommission. Gemeinsam unterstreichen sie, wie notwendig ein schlagkräftiger und verbindlicher Rechtsrahmen zum besseren Bodenschutz ist. Zu den zeichnenden Verbänden zählen der Naturschutzbund Deutschland, der BUND und der WWF.

„Wir brauchen Bodenschutz mit Wumms. Europas Böden verschwinden unter Beton oder verwehen im Wind. Anstatt Treibhausgase zu binden setzen sie Treibhausgase frei. Sie sind mit Schadstoffen belastet und verlieren an biologischer Vielfalt. Die Kommission geht davon aus, dass 60 bis 70 Prozent der Böden in der EU in keinem guten Zustand sind. Dieser verheerenden Entwicklung muss die Europäische Union entschiedener als bisher entgegenwirken. Das gelingt nur mit einem starken Gesetzesrahmen, der Bodengesundheit verbindlich definiert und mit messbaren Indikatoren hinterlegt“, sagt Michael Berger, Referent für nachhaltige Landwirtschaft und Bodenschutz beim WWF.

Den Mitgliedsstaaten müssen mit der EU-Richtlinie verbindliche Ziele gesetzt werden zur Förderung der Bodengesundheit und zur nachhaltigeren Nutzung des Bodens, argumentieren die Zeichnenden des offenen Briefes. Dazu zählt ein bindendes „Null-Nettoflächenverbrauch“-Ziel gegen den grassierenden Flächenfraß in der EU. „Die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2018 bis 2021 durchschnittlich um 55 Hektar pro Tag gewachsen. Es braucht zusätzlichen Druck auf die Regierungen der Mitgliedsstaaten für eine Trendwende. Die EU-Kommission hat es in der Hand, mit einer schlagkräftigen Richtlinie diese Trendwende in Gang zu setzen und somit unsere Böden, unser Naturkapital, unsere Existenzgrundlage zu schützen“, unterstreicht Michael Berger.

Im November 2021 hat die EU-Kommission ein Gesetz zur Bodengesundheit angekündigt. Die öffentliche Konsultation dazu endete im Oktober 2022. Voraussichtlich im Juni 2023 wird die Kommission ihren Entwurf für eine EU-Richtlinie vorlegen.

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