Eigentlich sollte Ende Februar Schluss sein. Doch nun bleibt es bis zum 15. April bei niedrigeren Raumtemperaturen in öffentlichen und nicht öffentlichen Arbeitsstätten. Laut ARAG Experten gilt dort eine maximale Temperatur von 19 statt 20 Grad Celsius. Die Beleuchtung von Denkmälern, Gebäuden und Werbeflächen bleibt zwischen 22 und 6 Uhr ausgeschaltet – zumindest dann, wenn sie nicht der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren dient. Gemeinschaftsflächen, an denen sich nicht dauerhaft Personen aufhalten, wie beispielsweise Flure oder Foyers, bleiben bis Mitte April unbeheizt. Laut ARAG Experten betrifft die Verlängerung auch das Heizverbot für private Swimmingpools.
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