Im Rahmen der derzeitigen Nachbesetzungsdiskussion sind allein Namen männlicher Kandidaten bekannt geworden. Das ist schlicht nicht hinnehmbar – muss man daraus doch schließen: So bedeutend ist die Widerspiegelung gesellschaftlicher Wirklichkeit in der Richterschaft des Bundesverfassungsgerichts und die Berücksichtigung von Art. 3 Abs. 2 GG dann doch nicht.
„Das ist ein fatales Signal!“ erklärt Tanja Keller, Bundessprecherin der Neuen Richtervereinigung.
Sie weist weiter darauf hin:
„Die Nachbesetzung mit einer männlichen Richterpersönlichkeit ist umso unverständlicher als qualifizierte Bundesrichterinnen zur Verfügung stehen. Außerdem sieht eine politische Vereinbarung vor, dass der Posten mit einer Bundesrichterin bzw. einem Bundesrichter zu besetzen ist. Diese Voraussetzung erfüllt etwa Frau Richterin am BGH Dr. Christiane Schmaltz. Sie war 3,5 Jahre wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht und ist stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts Schleswig-Holstein. Nach ihrer zweijährigen Abordnung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist sie seit 2011 von der Bundesregierung als Ad- hoc-Richterin am EGMR benannt. Frau Dr. Schmaltz engagiert sich sowohl im Deutschen Juristinnenbund als auch in der Neuen Richtervereinigung ehrenamtlich.“
Das politische Gerangel um die Nachbesetzung zeigt daneben einmal mehr, dass hier dringend ein transparenteres Verfahren geschaffen werden muss, wie es die Neue Richtervereinigung neben anderen Verbänden schon seit längerem fordert. Solange diese Transparenz nicht gegeben ist, muss wenigstens die Parität am höchsten deutschen Gericht aufrechterhalten bleiben. Die Neue Richtervereinigung fordert daher nachdrücklich die Nachbesetzung der Stelle der Verfassungsrichterin Frau Prof. Dr. Britz mit einer Richterin!
Tanja Keller und Mari Weiß, Sprecherinnen des Bundesvorstands der NRV
Neue Richtervereinigung
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