Stärkung der Verbraucherrechte: Gesetzentwurf für die Umsetzung der neuen EU-Verbandsklage in Planung
Verbraucher, die von unzulässigen Preiserhöhungen des Energieanbieters oder falschen Zinsberechnungen ihrer Bank betroffen sind, hatten es bisher schwer, Schadenersatzansprüche einzuklagen. Denn die aufwendigen Gerichtsverfahren sind meist sehr kostspielig und lohnen daher nicht. „Als Ergänzung zur Musterfeststellungsklage, die seit 2018 gilt und es Verbrauchern ermöglichte, sich Klagen von Verbraucherverbänden anzuschließen, muss nach der EU-Verbandsklagerichtlinie zum 25. Juni 2023 die neue EU-Verbandsklage in allen Mitgliedsländern umgesetzt werden“, erläutert der Rechtsexperte der IDEAL Versicherung. Dann können Verbände Schadenersatz oder Rückzahlungsansprüche auch direkt einklagen. Dieser letzte Schritt war vorher nicht möglich. „Der große Vorteil einer solchen künftigen Regelung: Verbraucher müssten zur Durchsetzung ihres Rechts nicht mehr selbst vor Gericht ziehen“, so Müller.
Reifenwechsel für mehr Sicherheit
Spätestens zu Ostern sollten Autofahrer auch in diesem Jahr wieder ihre Sommerreifen montiert haben. Die bekannte Faustformel von „O bis O“ eignet sich gut zur Bestimmung des Zeitraums, in dem Autofahrer mit Winterreifen fahren sollten. „In Deutschland gilt keine explizite Sommer- oder Winterreifenpflicht“, so Wolfgang Müller, Rechtsexperte der IDEAL Versicherung. „Allerdings müssen laut § 2 der Straßenverkehrsordnung auch die Reifen an die Wetterverhältnisse angepasst sein.“ Steigen die Temperaturen dauerhaft an, ist die Montage der Sommerreifen sinnvoll. Bei warmem Wetter im Frühjahr und im Sommer haben sie nicht nur deutlich mehr Grip auf der Straße als Winterreifen, sondern sorgen auch für einen kürzeren Bremsweg und höhere Fahrstabilität. Müller rät Autofahrern, und das nicht nur beim Wechsel der Reifen, regelmäßig die Profiltiefe zu prüfen. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe. Sicherer ist es allerdings, spätestens bereits bei drei Millimetern über einen Neukauf von Sommerreifen nachzudenken.
Durch Deutschland für 49 Euro
Lange mussten Bahnfahrer darauf warten – ab 1. Mai ist es endlich soweit: Das 49-Euro Ticket startet. Das sogenannte Deutschlandticket gilt deutschlandweit für alle Busse und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs. Ausgenommen sind Fernzüge wie ICE, IC und EC. „Das Ticket ist ab 3. April online über die Apps oder Websites der Deutschen Bahn sowie der einzelnen regionalen Verkehrsbetriebe im Vorverkauf erhältlich“, weiß Percy Wippler, Digitalexperte der IDEAL Versicherung. Außerdem wichtig für Bahnfahrer: Bei dem Ticket handelt es sich um ein monatlich kündbares Abo. Das bedeutet: die Gültigkeit verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, falls die Besitzer es nicht rechtzeitig kündigen. „Übrigens: Das Ticket soll ausschließlich als Handyticket oder Chipkarte verfügbar sein“, ergänzt Wippler.
Verkehrssicherungspflicht für Hausbesitzer
Damit nach dem Winter lose Dachziegel oder morsche Äste keine Gefahr für Fußgänger oder parkende Autos darstellen, sollten Hausbesitzer im Frühling Haus und Garten einem gründlichen Check unterziehen. „Denn kommen sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nach, müssen sie unter Umständen für daraus resultierende Sach- oder Personenschäden haften“, erklärt Romy Schmidt, Schadenexpertin der IDEAL Versicherung. Daher gilt: Dach, Fassade, Regenrinne, Schornstein, Fotovoltaikanlage, Antennen, Zäune, Stufen, Gehwegplatten und Blumenkästen, die Außenbeleuchtung, den Gehweg vor dem Haus sowie Bäume und Äste, die sich auf dem Grundstück befinden, regelmäßig kontrollieren und mögliche Gefahrenquellen umgehend beseitigen.
Richtig abgesichert ins Studentenleben
Für viele Abiturienten beginnt in den kommenden Monaten mit dem Start des Sommersemesters ein neuer Lebensabschnitt. Bei aller Aufregung und Vorfreunde sollten sie dabei die richtige Absicherung nicht vergessen. „Es ist ratsam, vor Semesterstart zu prüfen, ob Studenten weiterhin über die Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert sind“, so die Schadenexpertin der IDEAL Versicherung. Bei den meisten Anbietern ist das unabhängig vom Wohnort bis zum Studienabschluss der Fall. „Ansonsten ist eine eigene Police ein Muss“, so Schmidt. „Denn die Haftpflichtversicherung kommt für Sach-, und Personenschäden auf, die Studierende bei Dritten verursachen – und das kann schnell teuer werden.“
Frühjahrsputz auch im Versicherungsportfolio
Sobald es wärmer wird, steigt die Gefahr für Gewitter und Starkregen in Deutschland. Die zunehmend extremer werdenden Wetterereignisse verursachen immer größere Schäden. „Hausbesitzer sollten daher unbedingt ihren bestehenden Versicherungsschutz überprüfen“, rät die Schadenexpertin. „Denn auch für Menschen, die nicht in einem Hochwasserrisikogebiet leben, steigt die Gefahr von Überschwemmungen.“ Damit die Schäden zuverlässig versichert sind, sollten Hausbesitzer prüfen, ob in ihrer Wohngebäude- und Hausratversicherung auch der Schutz vor Naturgefahren miteingeschlossen ist. Diese werden häufig auch als Elementarrisiken bezeichnet. Nur in diesem Fall übernimmt die Versicherung die Kosten für Reparaturen am Gebäude oder neue Möbel. „Herrscht hier eine Lücke im Versicherungsschutz, kann das für Hausbesitzer sonst schnell existenzbedrohend sein“, ergänzt Schmidt.
Zeckengefahr im Frühling
Die milden Temperaturen locken auch die Zecken wieder aus ihren Verstecken. „Auch wenn die Stiche der Parasiten selbst nicht gefährlich sind, können sie Krankheiten wie Lyme-Borreliose oder die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) auf den Menschen übertragen“, so Carsten Sellmer, Gesundheitsexperte der IDEAL Versicherung. Vor allem die FSME kann dabei schnell gefährlich werden. Die Krankheit greift das Nervensystem an und führt im schlimmsten Fall zu Hirnhautentzündungen. Für Menschen, die in einem FSME-Risikogebiet leben, empfiehlt das Robert-Koch-Institut (RKI) daher eine entsprechende Schutzimpfung. Was viele nicht wissen: Regelmäßig kommen hier neue Regionen hinzu. Wer keinen Impfschutz hat, sollte prüfen, ob sein Wohnort mittlerweile in einem Risikogebiet liegt. Eine Übersicht finden Verbraucher auf der Internetseite des RKI. „Außerdem gilt: Wer in der Natur unterwegs ist, sollte vorab ein Mückenschutzspray auftragen und sich anschließend gründlich nach den Parasiten absuchen“, empfiehlt der Gesundheitsexperte.
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