Ein Angestellter des Rechnungshofes Rheinland-Pfalz ist mit seiner Klage auf Anerkennung seiner Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall gescheitert. ARAG Experten verweisen auf die Entscheidung des Sozialgerichts Speyer, wonach eine Corona-Infektion zwar grundsätzlich einen Arbeitsunfall darstellen kann. Es sei aber im konkreten Fall nicht aufklärbar gewesen, ob sich der Angestellte bei der beruflichen Tätigkeit oder im privaten Bereich angesteckt hatte (Az.: S 12 U 188/2).

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