Mit breiter Zustimmung positionierte sich der Bundesverband der Fernstudienanbieter Anfang des Jahres zum Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum „Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung und der Einführung einer Bildungszeit“. Aus dem Referentenentwurf wurde im Laufe der Monate ein Regierungsentwurf, den am Mittwoch das Bundeskabinett verabschiedete – die Bildungszeit blieb dabei jedoch aus Kostengründen auf der Strecke.

Ende Dezember 2022 veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Referentenentwurf zum Weiterbildungsförderungsgesetz. Der Entwurf sah unter anderem die Einführung einer Ausbildungsgarantie, eine stärkere Förderung von Weiterbildungen und die Einführung einer bezahlten Bildungsfreistellung – der sogenannten Bildungszeit – vor. Ziel des Gesetzes ist es, durch den Strukturwandel bedingte Arbeitslosigkeit zu vermeiden bzw. dringend benötigte Fachkräfte auszubilden, diese in den Unternehmen zu halten und dort für neue Aufgaben und Tätigkeitsfelder weiter zu qualifizieren. Mit den geplanten Maßnahmen soll den drei großen „D“ (Demografie, Digitalisierung und Dekarbonisierung) begegnet werden.

Am 29. März verabschiedete das Bundeskabinett das Aus- und Weiterbildungsgesetz. Eine von Arbeitsminister Hubertus Heil noch im Januar medial breit angekündigte Bildungszeit ist hierin allerdings nicht mehr zu finden. „Wir sind enttäuscht“, so Katja Borns-Löhn, Geschäftsführerin, und Mirco Fretter, Präsident des Bundesverbandes der Fernstudienanbieter. „Natürlich begrüßen wir die Schaffung weiterer Fördermöglichkeiten der beruflichen und arbeitsmarktorientieren Aus- und Weiterbildung, sahen aber vor allem die BildungsTEILzeit als eines der wichtigsten Vorhaben, um nebenberufliche Weiterbildung attraktiver für Arbeitnehmende zu gestalten.“

Im Rahmen der Bildungs(teil)zeit hätten Arbeitnehmer:innen die Chance gehabt, ihre Weiterbildung selbst in die Hand zu nehmen. Die Idee dahinter: Wenn der/die Arbeitgeber:in zustimmt, könnten Beschäftigte eine teilweise oder volle Freistellung von der Arbeit vereinbaren – und sich dann in einem selbst gewählten Bereich qualifizieren. Für die Zeit der Freistellung hätte die Bundesagentur für Arbeit (BA) für die Kosten des Lebensunterhalts in Höhe des Arbeitslosengeldes aufkommen sollen. Mit der nun einkassierten Bildungs(teil)zeit kann die Bundesagentur für Arbeit Geld sparen und die für 2026 kalkulierten jährlichen Ausgaben sinken laut Gesetzentwurf von 771 auf 437 Millionen Euro.

Der Bundesverband der Fernstudienanbieter bedauert zutiefst, dass die Sinnhaftigkeit von (Weiter)Bildungsinvestitionen anscheinend angezweifelt wird, solange Arbeitnehmenden keine Arbeitslosigkeit droht. Zweifelsfrei ist die Einführung eines Qualifizierungsgeldes (Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Unternehmen und deren Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, bei denen Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann) ein richtiger und wichtiger Schritt, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. „Zu Ende gegangen ist dieser Weg jedoch erst, wenn wir wirklich alle Arbeitnehmerende darin unterstützen, eigenverantwortlich ihre Weiterbildung in die Hand zu nehmen. Das verstehen wir unter Fachkräftesicherung und fordern ein schnelles politisches Umdenken an dieser Stelle und weitere staatliche Investitionen in die Fortbildung aller Bürger:innen.“, so Katja Borns-Löhn. Zudem widerspreche der eingekürzte Gesetzesentwurf den politischen Forderungen, in Deutschland den weltbesten Bildungsstand zu erreichen, Chancen für alle zu schaffen und eine neue Weiterbildungskultur zu etablieren.

Verabschiedet wurden am Mittwoch die Ausbildungsgarantie und die Reform der Weiterbildungsförderung einschließlich der Einführung des Qualifizierungsgeldes. In seiner ausführlichen Stellungnahme begrüßt der Verband beide Punkte ausdrücklich und verweist auf die großen Potenziale der digitalen (Weiter)Bildung in den Bemühungen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. So fordert er u.a. eine Anerkennung von Fernlehrgängen in der beruflichen Erstausbildung und eine Qualifizierungsoffensive für Mitarbeiter:innen beratender Stellen. Denn noch immer ist ein Großteil des derzeit tätigen Beratungspersonals nicht darauf sensibilisiert, dass es qualitätsgesicherte, orts- und zeitunabhängige digitale Angebote gibt, die aufgrund ihrer Flexibilität nicht nur größtmögliche Vereinbarkeit im Dreiklang von Beruf, Familie und Weiterbildung bieten. Diese Angebote können einen entscheidenden Beitrag leisten, um die Weiterbildungsbeteiligung in Deutschland zu erhöhen, weil sie neben Arbeitnehmer:innen mit niedriger Flexibilität für Präsenzweiterbildungen auch Alleinerziehende oder pflegende Angehörige, Bürger:innen im ländlichen Raum oder gehandicapte Personen ebenso erreichen können wie Arbeitnehmende im Schichtdienst. „Digitale Bildung kann dabei unterstützten, Bildungsreserven zu aktivieren und bietet barrierearm Entwicklungsperspektiven für alle“, ist sich Verbandspräsident Mirco Fretter sicher.

Lesen Sie hier die Stellungnahme des Bundesverbandes der Fernstudienanbieter e. V. zum Weiterbildungsgesetz.

Über Bundesverband der Fernstudienanbieter e. V.

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Insgesamt beträgt der Marktanteil der im Fachverband organisierten Fernlehrinstitute über 80 Prozent, das heißt: Mehr als acht von zehn Fernlerner/-innen in Deutschland profitieren vom verbandsinternen Informationsaustausch ihres Anbieters. Der Verband versteht sich als erster Ansprechpartner für Politik, Forschung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Durch wissenschaftliche und bildungspolitische Aktionen sollen die öffentliche Diskussion angeregt und Impulse für Innovationen gesetzt werden.

Der Bundesverband der Fernstudienanbieter engagiert sich für die Etablierung von innovativen Lernkonzepten, die den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht werden.

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