“Bei der Erarbeitung der Leitentscheidung sind bislang weder Betroffene im Rheinischen Braunkohlerevier noch Umweltverbände oder Klimaorganisationen umfassend beteiligt. Bei den Fachgesprächen, die die Landesplanungsbehörde dazu durchgeführt hat, schien der Kreis der Eingeladenen willkürlich, die Sitzungsergebnisse wurden nicht protokolliert, eine Ergebnissicherung wurde verhindert. Auch die bevorstehenden öffentlichen Infoveranstaltungen drohen zur simulierten Demokratie zu werden. Es soll keine Möglichkeit geben, zum Entwurf der Leitentscheidung Stellung zu beziehen. Damit ist die Legitimation der Leitentscheidung von vornherein mehr als fraglich”, erklärten die Bündnispartner.
Die Landesregierung will in der Leitentscheidung offenbar nur die im Deal mit RWE getroffenen Absprachen umsetzen, jedoch keine Veränderungen zulassen. Die schwarz-grüne Landesregierung gibt damit den politischen Willen auf, das Rheinische Revier zu einer echten Modellregion für eine zukunftsfähige sozial-ökologische Transformation machen zu wollen.
Die fünfte Leitentscheidung müsste eigentlich die Leitplanken für einen mit der 1,5-Grad-Grenze im Einklang stehenden Kohleausstieg bis 2030 definieren. Das bedeutet konkret:
- Keine weiteren Enteignungen für den Abbau von Braunkohle und Abraum,
- Erhalt der Landstraße L12 von Keyenberg nach Holzweiler,
- Genehmigte förderbare Restkohlemenge muss sich am 1,5-Grad-Budget ausrichten,
- Streichung der Kohlereserve für 2033,
- eine unabhängige Überprüfung des von RWE bekundeten Bedarfs in Höhe von 55 Mio. t. Braunkohle für die “Veredelung” bis 2030,
- Umsetzung der “Arche Lösung” für Garzweiler wie von Regierungsgutachter ahu vorgeschlagen,
- Ökologische Revitalisierung der Region durch Ausweisung eines Biotopverbundsystems auf 30 Prozent der Fläche.
Ein breites Bündnis hat bereits in einem 10-Punkte-Plan vorgelegt, wie ein klimagerechter und naturverträglicher Strukturwandel in der Region aussehen kann.
Mehr Infos zur Leitentscheidung: www.bund-nrw.de/leitentscheidung
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