Laut Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) im Jahr 2020 würden 71 Prozent der Befragten, die bereits eine Entscheidung getroffen haben, einer Organspende zustimmen. „Eine derart hohe Zustimmungsrate fanden wir bei den von uns analysierten Patienten nur dann, wenn sie sich schriftlich zum Thema Organspende, zum Beispiel mittels eines Organspendeausweises, geäußert hatten", berichtet Prof. Dr. Martin Söhle, Transplantationsbeauftragter am Universitätsklinikum Bonn (UKB). „Insgesamt war die Zustimmungsrate zu einer Organspende an den NRW-Uniklinika mit 38 Prozent nur etwa halb so hoch wie in den Umfragen berichtet."
Um der Ursache dafür auf den Grund zu gehen, wurden in der Studie 289 Todesfälle mit Hirnschädigung genauer angeschaut, die zwischen dem 1. Juni 2020 und 30. Juni 2021 in den Universitätskliniken Aachen, Bielefeld, Bonn, Düsseldorf, Essen, Köln und Münster identifiziert wurden. Dabei interessierten sich die sieben Transplantationsbeauftragten für die Zustimmungsrate zur Organspende und den Einfluss der Entscheidungsgrundlage darauf. Dazu erfragten sie Willensbekundungen der potentiellen Organspender bei Angehörigen, Betreuenden und Hausärzten und sichteten alle verfügbaren Dokumente. Eine Zustimmung zur Organspende gab es in 110 Fällen, davon 30 in schriftlicher Form.
Auch die Zahlen an der Uniklinik Münster belegen: Organspendeausweis fördert Umsetzung des eigenen Willens und hilft Angehörigen
Bei einer vorhandenen schriftlichen Willensbekundung ergab die NRW-Studie eine hohe Zustimmungsrate von 70 Prozent, ähnlich wie in Umfragen der BZgA. Die Zustimmungsrate sank auf 49 Prozent, wenn alle Personen mit schriftlicher oder mündlicher Willensbekundung berücksichtigt wurden. Ist der Willen eines möglichen Organspenders aber unbekannt, so müssen die Angehörigen allein entscheiden. Eine Situation, die auch der Transplantationsbeauftragte des Universitätsklinikums Münster (UKM), Dr. Jan Englbrecht, aus seiner täglichen Arbeit kennt. „Die wenigsten potenziellen Spender haben ihren Willen in Form eines Organspendeausweises zuvor festgelegt und wenn den Angehörigen der Wille unklar ist, lehnen diese eine Spende dann zumeist ab", erklärt der Mediziner und plädiert gemeinsam mit seinen Kolleginnen und Kollegen dafür: „Den Entschluss für oder gegen eine Organspende sollte ein jeder für sich selbst treffen und dokumentieren, um dadurch seine Angehörigen, die ansonsten in dieser schweren Zeit des Abschiednehmens und Trauerns die Entscheidung für oder gegen eine Organspende treffen müssen, zu entlasten.“ In der NRW-Studie hatten jedoch nur 14 Prozent der potenziellen Spender einen Organspendeausweis. Gemäß der BZgA-Umfrage wäre dies jedoch bei 44 Prozent der Bevölkerung zu erwarten gewesen.
Für Englbrecht steht mit Blick auf die Studienergebnisse außer Frage, dass in Deutschland nochmals über die gesetzlichen Grundlagen und Anforderungen der Organspende diskutiert werden muss. „Die Maßnahmen aus dem Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft haben offensichtlich bisher keinen positiven Effekt auf die Organspendezahlen und die Dokumentation einer Entscheidung zur Spende. Deshalb sehen auch wir es als notwendig an, die Einführung einer Widerspruchslösung erneut zu diskutieren."
Publikation:
Englbrecht, Jan Sönke; Schrader, Daniel; Kraus, Holger; Schäfer, Melanie; Schedler, Dirk; Bach, Friedhelm; Söhle, Martin: Willensbekundungen und Zustimmungen zur Organspende in sieben NRW-Universitätskliniken; Dtsch Arztebl Int 2023; DOI: 10.3238/arztebl.m2022.0367
Ergänzende Informationen:
Interview mit Dr. Jan Englbrecht vom 17.01.2023: Einbruch bei der Zahl der Organspenden in 2022: Pandemie sorgt für rückläufige Spendezahlen
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