Nach wie vor treten in Deutschland in der Nacht teilweise Minusgrade auf. Wasserrohrbrüche und Folgeschäden können dann auftreten, wenn nicht rechtzeitig Maßnahmen ergriffen wurden. Betroffene sollten auftretende Frostschäden umgehend ihrer Versicherungsgesellschaft melden. Wichtig: Dabei besteht auch eine Schadensminderungspflicht. Dann sollten sofort weitere Maßnahmen ergriffen werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin und gibt weitere Tipps.   Ein Wasserrohrbruch und die Folgeschäden an der Bausubstanz des Hauses übernimmt die Gebäudeversicherung. Für beschädigtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. „Jedoch nur, wenn der entsprechende Versicherungsschutz, wie das Risiko „Leitungswasser“ in der Gebäudeversicherung auch separat eingeschlossen wurde“, warnt GVI-Präsident Siegfried Karle. Aber Achtung! Nicht entleerte Außenrohre und Außenwasserhähne, können den Versicherungsschutz gefährden. Das gilt ebenso, wenn Räume nicht ausreichend beheizt werden und die Rohre wegen der Kälte bersten. „Das sind die sogenannten vertragliche Obliegenheiten“, führt Siegfried Karle weiter aus. Denken Sie auch an Räume, die nur wenig oder überhaupt nicht genutzt werden, wie z.B. Arbeitszimmer, Abstellraum, Keller, Speicher oder ein Wirtschaftsraum.   Weitere wichtige Hinweise zu Schäden bei einem Wasserrohrbruch und Folgeschäden, Unwetterschäden und Versicherung sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ mit der „Winter-Checkliste“ kostenlos zur Verfügung.
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