Immer mehr Eltern wünschen sich inzwischen eine zuverlässige Betreuung für ihre Kinder durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater. „Die Kindertagespflege als individuelles und flexibles Betreuungsangebot ermöglicht neben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine an Entwicklungsstand, Interessen und Bedürfnissen der Kinder orientierte Förderung – gerade von Kindern unter 3 Jahren“, sagt Annemarie Junk von der Fachstelle Kindertagespflege. Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege ist da, kosten doch die Plätze in den meisten Fällen etwa genauso viel wie eine institutionelle Betreuung. Außerdem nutzen immer mehr Eltern den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nach dem ersten Lebensjahr des Kindes, um früher in ihren Beruf zurückzukehren. „Grundsätzlich hat das Tätigkeitsfeld der Kindertagespflege also gute Zukunftsaussichten. Daher suchen wir Menschen, die Interesse an der Tätigkeit haben, um dem Betreuungsbedarf der Familien im Vogelsbergkreis weiter gerecht zu werden“, führt Junk weiter aus und weist auf einen Qualifizierungskurs hin, der am 17. März startet. Einige Plätze sind noch frei, Interessierte können sich beim Jugendamt Vogelsbergkreis, Fachstelle Kindertagespflege, informieren und anmelden. Das Team ist telefonisch unter 06641 977-4204 oder -4107 sowie per E-Mail an kindertagespflege@vogelsbergkreis.de, zu erreichen.

Kindertagespflege – eine Aufgabe für mich?

Die Kindertagespflege ist eine erlaubnispflichtige Betreuungsform, bei der bis zu fünf Kinder zeitgleich im Haushalt der Tagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten für einen Teil des Tages oder ganztags betreut werden.

Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass sich mehrere Kindertagespflegepersonen zusammenschließen und in einer „Großtagespflegestelle“ bis zu zehn Kinder betreuen.

Man kann Tageseltern werden, wenn man:

  • Interesse und Freude an der verantwortungsvollen und regelmäßigen Betreuung, Erziehung, Bildung und Förderung von Kindern im Alter von 0-13 Jahren in freiberuflicher Tätigkeit hat,
  • über Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Kindern verfügt,
  • bereit ist, sich mit pädagogischen Fragen auseinanderzusetzen und Verantwortung zu übernehmen,
  • bereit ist, an einem kostenfreien Qualifizierungskurs zur Kindertagespflegeperson im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten teilzunehmen,
  • einen Erste-Hilfe-Kurs am Kleinkind absolviert,
  • über kindgerechte Räume verfügt und den Kindern eine liebevolle und wertschätzende familiäre Atmosphäre bieten will,
  • bereit ist, zu einer am Wohl des Kindes orientierten Zusammenarbeit mit Eltern, dem Jugendamt und anderen Tagespflegepersonen.
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