Wenn das 49-€-Ticket kommt, muss auch eine Vergünstigung für Studierende her. In Anbetracht von geplanten Rabatten für Arbeitgeber dürfen Studierende nicht den vollen Preis zahlen. Studentenwerke sehen Bund und Länder in der Pflicht.

Zum Beschluss der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, das 49-€-Ticket zum 1. Mai 2023 einführen zu wollen, erklärt Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks: „So sehr das 49-€-Ticket auch die Mobilität erleichtert und den ÖPNV attraktiver macht – für viele der rund 2,9 Millionen Studierenden in Deutschland sprengen 49 Euro im Monat für die Mobilität schlicht das Budget. Sie benötigen einen Preisdeckel für ihre ÖPNV-Tickets. Das 49-€-Ticket wird zudem massiv ins Gefüge der bisher für Studierende verpflichtenden Semestertickets eingreifen; hier muss für die Studierenden rasch eine rechtssichere Lösung gefunden werden. Die studentische Mobilität und die Erreichbarkeit der Hochschulen muss gesichert werden. Viele Studierende sind auf den ÖPNV zwingend angewiesen, weil sie sich die teuren Mieten in den Hochschulstädten nicht leisten können und deshalb ins Umland ausweichen. Es darf nicht sein, dass das 49-€-Ticket entgegen dessen Intention die Mobilität der Studierenden verschlechtert und sie finanziell belastet – das ist das Letzte, was sie angesichts rasend steigender Energie- und Lebensmittel-Preise brauchen.“ Anja Schönherr, Geschäftsführerin des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau und Sprecherin der sächsischen Studentenwerke ergänzt: „Für Studierende braucht es ein ermäßigtes Deutschlandticket als freiwilliges Kaufticket, um bezahlbare Mobilität im Studium sicherzustellen. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit auch Auszubildende eine Ermäßigung von insgesamt 30 Prozent auf das 49-€-Ticket erhalten, sollten auch Studierende eine Ermäßigung erhalten und nicht mehr zu einer rein solidarischen Lösung gezwungen sein.“

Bisher gibt es an vielen Hochschulstandorten regionale Semestertickets, mit denen Studierende vergünstigt den regionalen ÖPNV nutzen können. Diese Tickets werden solidarisch von den Studierenden selbst finanziert. Es handelt sich nicht um freiwillige Kauftickets. Studierende müssen mit der Einschreibung bzw. Rückmeldung an ihrer Hochschule einen Beitrag zum Semesterticket zahlen (z. B. aktuell in Dresden 195 Euro, in Leipzig 165 Euro und in Zwickau 170 Euro, jeweils pro Semester) – unabhängig davon, ob der ÖPNV tatsächlich genutzt wird oder nicht. Dadurch, dass alle Studierenden – auch die Wenig-Fahrerinnen und Wenig-Fahrer – den vollen Beitrag leisten müssen, ergibt sich die Vergünstigung des Semestertickets für die gesamte Gruppe.

Beim Deutschlandticket ist für Studierende derzeit nur eine Aufstockungslösung vorgesehen: Sie können dabei ihre regionalen Semesterticket-Kosten beim Kauf des 49-Euro-Tickets anrechnen lassen und zahlen nur den Differenzbetrag. Studierende aus Regionen ohne Semestertickets zahlen die vollen 49 Euro. Eine besondere Vergünstigung des Deutschlandtickets für Studierende ist bisher nicht geplant.

Dr. Andrea Diekhof, Geschäftsführerin des Studentenwerkes Leipzig dazu: „Selbst, wenn Studierende die Kosten ihres regionalen Semestertickets beim Kauf des 49-Euro-Tickets anrechnen lassen können, so haben sie unterm Strich doch eine monatliche Belastung von 49 Euro für die deutsch-landweite ÖPNV-Nutzung, wie jeder andere auch. Die Aufstockungslösung ist damit keine besondere Entlastung für die Studierenden! Im Gegenteil: Wenn bestehende solidarisch finanzierte Semesterticketmodelle infolge der Einführung des 49-Euro-Tickets in Frage gestellt werden, wird die ÖPNV-Nutzung für die Studierenden im Ergebnis sogar teurer als bisher. Wir plädieren daher dringend an den Bund und die Länder für die zeitgleiche Einführung eines 29-Euro-Bildungstickets als freiwilliges Kaufticket für Studierende.“

 

 

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