Anja Schönherr, Geschäftsführerin des Studentenwerkes Chemnitz-Zwickau und Sprecherin der sächsischen Studentenwerke: „Studierende brauchen in der aktuellen Inflationslage unsere Unterstützung. Staatliche Hilfen zum Inflationsausgleich für Studierende gibt es v.a. für BAföG-Empfänger:innen; wer aber durchs BAföG-Raster fällt und nicht von den Eltern ausreichend finanziert wird, hat es derzeit besonders schwer. Die sächsischen Studentenwerke haben allerdings nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Wir sind in der aktuellen Lage selbst gezwungen, unsere gestiegenen Kosten (z.B. für Energie und Wareneinsatz in den Mensen) an die Studierenden weiterzureichen. Dass Wissenschaftsminister Gemkow nun erklärt hat, die Nothilfefonds der Studentenwerke nach Bedarf aufstocken zu wollen, begrüßen wir daher sehr!“
Matthias Anbuhl, der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks, erklärt: „Wir machen die Armutsgefährdung von Studierenden an Zahlen aus unserer 21. Sozialerhebung zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Studierenden fest: 28% von ihnen haben weniger als 700 Euro im Monat zur Verfügung; diese Gruppe steht sicher heute unter hohem finanziellem Druck. Die enorm gestiegenen Kosten für Gas, Strom und Lebensmittel belasten die Studierenden. Ihr Budget ist ohnehin auf Kante genäht, jetzt wissen viele nicht mehr, wie sie aufgrund der explodierenden Preise noch Mieten und Lebensmittel bezahlen sollen. Die mit Abstand wichtigste Quelle ihrer Studienfinanzierung ist der Unterhalt durch die Eltern; sind diese wirtschaftlich oder finanziell belastet, können sie auch ihre studierenden Kinder nicht mehr ausreichend unterstützen. Studienabbrüche aus Finanznot kann sich unsere Gesellschaft aber nicht leisten.
Schönherr ergänzt: „In den Sozialberatungen der Studentenwerke wurde schon in der Corona-Pandemie deutlich, dass ein Teil der Studierenden strukturelle Finanzierungsprobleme hat. Die anhaltende Inflation bei Energie und Lebensmitteln des täglichen Bedarfs führt bei einer ohnehin knappen Studienfinanzierung schnell zu existenziellen finanziellen Notlagen.“
Die Darlehens- und Härtefonds der sächsischen Studentenwerke sind ein Unterstützungsangebot zur Vergabe von Finanzmitteln an Studierende in unverschuldeten finanziellen Notlagen. Diese Mittel werden meist als unverzinsliche rückzahlbare Darlehen vergeben, so dass sie wieder zurückfließen und für die Vergabe immer wieder neu zur Verfügung stehen. Ist eine Hilfe auf Darlehensbasis nicht angemessen, kann die Härtefallunterstützung auch als Zuschuss vergeben werden.
Das Studentenwerk Dresden beschäftigt mehr als 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und betreut mehr als 42.000 Studierende von sieben Hochschulen und einer Staatlichen Studienakademie in Dresden, Zittau und Görlitz. Das Leistungsspektrum umfasst die Studienfinanzierung, Verpflegung in Mensen und Cafeterien, Wohnheim-Bewirtschaftung, Kulturförderung und internationale Austausche. Darüber hinaus gibt es eine Sozial- und Rechtsberatung, Psychosoziale Beratungsstelle, zwei Kindertageseinrichtungen, eine Kinder-Kurzzeitbetreuung und Beratung für Studierende mit Kind.
Das Studentenwerk Dresden wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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