Schwarze Kennzeichen auch für Pedelecs, E-Bikes und E-Scooter
Anfang 2021 standen laut Statistischem Bundesamt rund 7,1 Millionen Elektrofahrräder in deutschen Privathaushalten. Zum Vergleich: Anfang 2020 waren es noch 5,9 Millionen. Viele dieser elektrobetriebenen Zweiräder müssen ebenfalls mit einem schwarzen Versicherungskennzeichen versehen werden. Dazu zählen Pedelecs und E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h und höchstens 45 km/h. Kein Versicherungskennzeichen hingegen benötigen E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und höchstens 25 km/h: Schäden, die während des Gebrauchs entstehen, sind über die Privathaftpflichtversicherung der Fahrerin bzw. des Fahrers mitversichert. E-Scooter und auch Segways dagegen unterliegen als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge auch der Versicherungspflicht wie beispielsweise ein E-Bike. Sie dürfen nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen in Form einer Plakette auf Klebefolie in Betrieb genommen werden.
BdV-Tipp: Wer sein E-Bike mit einer Geschwindigkeit von mindestens 6 km/h und höchstens 25 km/h gegen Diebstahl versichern möchte, sollte mit seinem Hausratversicherer sprechen.
Gefährte zwingend mit Haftpflicht absichern
Der Haftpflichtversicherungsschutz ist die wichtigste Absicherung von Moped, Roller & Co. Ein Vergleich der am Markt angebotenen Tarife lohnt sich, weil die Beiträge stark variieren. Einen günstigen Haftpflicht-Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bekommen Fahrer*innen eines Rollers, die mindestens 23 Jahre alt sind, schon für rund 40 Euro im Jahr. Das Kennzeichen erhält man direkt beim Versicherer.
Teilkasko kein Zwang
Die Teilkaskoversicherung sichert das Moped oder das versicherungspflichtige Bike zum Beispiel gegen Schäden durch Brand, Explosion, Hagel und Sturm, Blitzschlag, Kurzschluss oder Kollisionen mit Tieren aller Art sowie gegen Diebstahl ab. Beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung sollten Verbraucher*innen darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Nur dann würde die Versicherung beispielsweise greifen, wenn ein Versicherter sein E-Bike trotz Hochwasserwarnung in einer gefährdeten Region abstellt und es durch das Wasser beschädigt würde.
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) wurde 1982 gegründet und ist mit rund 45.000 Mitgliedern die einzige Organisation in Deutschland und Europa, die sich ausschließlich und unabhängig für die Rechte der Versicherten einsetzt. Somit ist er ein wichtiges politisches Gegengewicht zur Versicherungslobby. Mit Musterprozessen gegen Versicherer setzt der BdV die Rechte der Verbraucher*innen durch. Bundesministerien und Bundestag schätzen den Rat des BdV. Er ist präsent in Fernsehen, Radio, Print- und Online-Medien. Seine Mitglieder berät der BdV individuell und umfassend in allen Fragen rund um private Versicherungen. Cleverer Versicherungsschutz steht den BdV-Mitgliedern durch exklusive Gruppenverträge u. a. im Bereich der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung zur Verfügung.
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