Die Petition „Mensch vor Profit – Für eine Pflege in Würde“ von 2021 hat jetzt im Bundestag herausragend ein einstimmiges Berücksichtigungsvotum erzielt. Die Bundesregierung muss sich nun bis Anfang März zu den Forderungen verhalten. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hatte die vom Magazin Stern initiierte Petition seinerzeit unterstützt und appelliert erneut an die Regierung, wirksame Reformen einzuleiten.

„Mehr als 330.000 Menschen haben die Petition unterschrieben. Der Petitionsausschuss und das Parlament haben mit ihrem Berücksichtigungsvotum gezeigt, dass sie die berechtigten Sorgen dieser Menschen ernst nehmen. Das ist ein außerordentlicher Erfolg, den die Petition erreicht hat. Nun ist die Bundesregierung am Zug, denn es geht um die sichere Gesundheitsversorgung aller Bürger:innen“, bewertet DBfK-Präsidentin Christel Bienstein die Entscheidung. „Zu Beginn der Pandemie war die Aufmerksamkeit für unser Gesundheitssystem und insbesondere für die professionell Pflegenden sehr hoch. Jetzt hat sich der Fokus verschoben, aber die Probleme sind geblieben.“

In der Petition wurden drei Forderungen formuliert:

  1. Mehr Zeit für Patient:innen: verlässliche Arbeitszeiten, Entlastung von Bürokratie, Personalschlüssel nach echtem Bedarf, sofortiges Handeln bei Unterbesetzung
  2. Aufwertung des Berufsbildes: höhere Gehälter, Zulagen und Entlohnung von Weiterqualifizierung, mehr Entscheidungsmöglichkeiten an Patient:innen, bessere Karrierechancen
  3. Konsequente Abkehr von Profitdenken und ökonomischen Fehlanreizen durch eine Gesundheitsreform

„Statt Mut und Tempo für grundlegende Reformen haben wir in den vergangenen Jahren Trippelschritte gesehen“, so Bienstein. Die Konzertierte Aktion Pflege habe nicht zu einem konzertierten ‚Rumms‘ für die Pflege geführt und mit der PPR 2.0 sei nun zwar ein erster Schritt erfolgt, der zu besseren Personalschlüsseln führe, allerdings seien viele weitere Maßnahmen und Reformen noch offen.

Im Bereich der Entlohnung sei man trotz kleiner Verbesserungen durch das Tariftreuegesetz für die Langzeitpflege von fairen Gehältern weit entfernt, urteilt Bienstein: „Wir haben noch immer einen deutlichen Gehaltsunterschied zwischen Pflegefachpersonen in der Langzeit- und der Akutpflege, der sachlich nicht begründbar ist. Wenn die Qualifikation, die Verantwortung und die Belastung sich gleichen, sollte auch das gleiche Gehalt gezahlt werden. Das gilt innerhalb der Pflegeberufe und darüber hinaus. Pflegefachpersonen und Ingenieur:innen sind Studien zufolge auf dem gleichen Niveau anzusiedeln, die Gehaltsunterschiede sind aber immens.“

Zur Aufwertung gehört dem DBfK zufolge aber noch mehr. „Es geht darum, dass die Expertise der professionell Pflegenden wirklich anerkannt wird. Anerkennung drückt sich entschieden auch in Mitbestimmung und Handlungsspielräumen aus“, so Bienstein. Der DBfK fordert daher Eigenständigkeit in der Bewertung der Pflegebedürftigkeit, die Heilkundeübertragung und die Mitbestimmung in den relevanten Gremien. „Pflegebildung spielt eine Schlüsselrolle für die Sicherung der Versorgung und die Aufwertung des Berufs. Durch die Fortschritte in der Medizin werden wir immer älter. Das heißt auch, dass die Herausforderungen in der Pflege komplexer werden, und es werden mehr wissenschaftliche Erkenntnisse in der Praxis erforderlich. Die Pflegestudiengänge müssen daher ausgebaut und gefördert werden. Zudem wird der Beruf attraktiver, wenn er Karrierewege ermöglicht, die sich finanziell lohnen und in denen man auf Augenhöhe und eigenverantwortlich im Gesundheitswesen agieren kann.“

Der DBfK hat Erwartungen an die angekündigten Versorgungsgesetze. Hier müsse es gelingen, Prävention und Gesundheitsförderung gezielt zu stärken und sich damit an der Gesundheit der Menschen statt am Profitstreben zu orientieren. Dies sei vor allem in der Primärversorgung vonnöten, die neue Strukturen brauche, um sichere Gesundheitsversorgung für alle erreichbar zu machen. „Die Community Health Nurses mit ihrem Masterabschluss bringen die notwendigen Kompetenzen dafür mit. Ihnen muss deshalb in den Reformen eine zentrale Rolle in der Primärversorgung und im Öffentlichen Gesundheitsdienst eingeräumt werden“, fordert Bienstein.

Das deutsche Gesundheitssystem ist weltweit eines der teuersten, erreicht aber nur durchschnittliche Ergebnisse, wie OECD-Zahlen zeigen. „Wir können uns diese Fehlversorgung nicht leisten“, so Bienstein. „Um wirksamer für Gesundheit in der Bevölkerung sorgen zu können, brauchen wir hochqualifiziertes Personal und auch eine bessere Datenlage. Wir wissen viel zu wenig, um die Qualität der Pflege nach fachlichen Standards zu sichern. Geeignete Daten zu erheben, muss Aufgabe des angekündigten Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit sein.“

Nur durch die zügige Umsetzung dieser Maßnahmen lassen sich laut DBfK die in der Petition formulierten Forderungen erfüllen.

Weitere Informationen zur Petition finden Sie im Onlineangebot des Stern: https://www.stern.de/politik/deutschland/stern-petition-zur-pflege–was-karl-lauterbach-jetzt-dringend-tun-muss-33174182.html

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