Cyberkriminelle konnten sich nach Aussagen von PayPal Zugriff auf Namen, Adressen, Steueridentifikationsnummern, Sozialversicherungsnummern und Geburtsdaten verschaffen. Aktuell informiert PayPal betroffene Kunden und hat deren Passwörter zurückgesetzt. Auch wenn das Unternehmen verlautbaren lässt, dass es bisher zu keinem Missbrauch der Daten gekommen sei, ist den Kunden dennoch ein Schaden entstanden. Sind Daten einmal im Internet veröffentlicht, kann es jederzeit zu einem Datenmissbrauch kommen. Die Kanzlei CLLB bietet daher vom Datenleck betroffenen Kunden eine kostenlose Erstberatung an.
Die Kanzlei CLLB vertritt Verbraucher bereits seit über drei Jahren im Bereich Datenschutz. Es kommen im Regelfall zwei Schadenspositionen in Betracht: Ein materieller Schaden, sofern das Konto gehackt und Gelder transferiert wurden. Betroffene Verbraucher haben aber schon jetzt einen immateriellen Schaden zu beklagen. Denn mit der Existenz ihrer Daten im Internet, stehen die Daten prinzipiell einer unbegrenzten Anzahl von Kriminellen zur Verfügung. Deshalb haben die Betroffenen die Kontrolle über ihre Daten verloren, was Schadensersatz gem. Art. 82 DSGVO rechtfertigt, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB.
Ausgehend von der aktuellen Rechtsprechung, wonach sich die Höhe des Schadensersatzes auch nach dem Umsatz von PayPal bemisst, kann sich die Geltendmachung des immateriellen Schadens lohnen. In der Rechtsprechung wurden bisher Beträge von bis zu € 7.500,00 zugesprochen.
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