Pannermayr: „Kommunen begrüßen die Gas- und Strompreisbremse. Damit können wir uns beim Betrieb von Verwaltungen und kommunalen Einrichtungen gerade noch über Wasser halten. Allerdings fallen bei weitem nicht alle kommunalen Einrichtungen unter die Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Freistaat. Verschiedene kommunale Einrichtungen können trotz der Energiepreisbremsen den Betrieb ohne Unterstützung nicht mehr sicherstellen. Dies erschwert die Aufrechterhaltung der kommunalen Einrichtungen. Wir brauchen einen Schutzschirm für die kommunale Daseinsvorsorge.“
1. Stadtwerke als verlässliche Partner in der Krise schützen
„Das Risiko kurzfristiger und existenzbedrohender Liquiditätsengpässe muss zum Schutz der Kundinnen und Kunden mit einem Schutzschirm abgefedert werden. Die Stadtwerke sind verlässliche Partner in der Krise,“ so Pannermayr. Sie stehen für eine zuverlässige und nachhaltige Versorgung der Privathaushalte, von Handwerk, Gewerbe und Wirtschaft mit Strom, Wärme und Gas. „Dies gelingt mit Hilfe einer strukturierten und langfristig angelegten Beschaffungsstrategie, die Versorgungssicherheit über Rendite stellt,“ sagt Pannermayr. Dies bringt mit sich, dass auch in Zeiten höchster Preise beschafft werden muss, und fallende Energiepreise nicht zwingend zu einer Entlastung, sondern zu sinkenden Einnahmen führen. Die volatilen Energiepreise sind unverändert eine große Herausforderung für die Stadtwerke. Für die Beschaffung von Energie müssen hohe Sicherheitsleistungen an der Börse hinterlegt werden. Hinzu kommt das Risiko verzögerter Vorauszahlungen oder möglicher Rückforderungen von gewerblichen Verbrauchern auf Grund beihilfenrechtlicher Fragen. Die bayerischen Stadtwerke sind aktuell stabil, aber es bleibt ein Risiko kurzfristiger und existenzbedrohender Liquiditätsengpässe.
2. Inflationsbremse muss auch bei Daseinsvorsorge greifen
Pannermayr: „Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger mit Hilfe der Energiepreisbremsen ist wichtig. Ebenso wichtig ist der Schutz der Stadtbusse, der Kindergärten, der Schulen, der Jugendhäuser oder der städtischen Hallenbäder. Zum Schutz dieser Einrichtungen der Daseinsvorsorge reichen die Dezember-Soforthilfe, die Strom- und Gaspreisbremse aktuell nicht aus, weil die Kosten aufgrund der Inflation galoppieren.“ Viele kommunale Einrichtungen fallen als Letztverbraucher grundsätzlich unter die Wärme-, Gas- und Strompreisbremse oder die Härtefallregelungen des Bundes. Dagegen sind kommunale Einrichtungen im Härtefallfonds des Freistaats Bayern weitestgehend ausdrücklich ausgenommen. Besonders schmerzlich ist dies in energieintensiven Einrichtungen, die in der kommunalen Daseinsvorsorge für die Menschen unverzichtbar sind. Darüber hinaus erleiden kommunale Einrichtungen einen Nachteil gegenüber Einrichtungen freier Träger, die sich auf einen Härtefall berufen können, obwohl sie als Letztverbraucher den Energiepreisbremsen unterfallen. Einzelne kommunale Einrichtungen sind von den Energiepreisbremsen des Bundes und der bayerischen Energie-Härtefallregelung ausgeschlossen.
3. Nahverkehr auf Straße und Schiene unterstützen
Pannermayr: „Der Bund muss zusätzliche Regionalisierungsmittel zur Verfügung stellen. Vom Freistaat brauchen wir finanzielle Mittel zur Deckung der erhöhten Energiekosten für den gesamten Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV), einschließlich der kommunalen Unternehmen und deren Auftragsunternehmen.“ Die stark erhöhten Preise für Strom und Diesel verursachen erhebliche Mehrkosten im ÖPNV, die auch nach der Strompreisbremse des Bundes und nach dem teilweisen Rückgang der Marktpreise für Diesel hoch bleiben. Die Verkehrsminister der Länder hatten einen zusätzlichen Bedarf zur Sicherung des bestehenden Fahrplanangebots im ÖPNV einschließlich des SPNV von jeweils 1,75 Milliarden Euro festgestellt. Die Mittel wurden aber lediglich für 2022 um eine Milliarde Euro erhöht und für die Folgejahre um drei Prozent dynamisiert. Der Freistaat verwendet die zusätzlichen Regionalisierungsmittel 2022 und 2023 vollständig zur Deckung des Bedarfs im Schienenpersonennahverkehr mit Eisenbahnen. Für den Bedarf im SPNV sind zusätzlich Eigenmittel des Freistaats vorgesehen. Für den allgemeinen ÖPNV hat der Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr eine Härtefallhilfe von 20 Millionen Euro angekündigt. Diese Mittel sind ausschließlich für private Omnibusunternehmen mit eigenen Liniengenehmigungen bestimmt und stehen unter der Voraussetzung, dass sich die kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger jeweils mit mindestens einem Drittel an den Mehrkosten beteiligen. Hingegen erhalten kommunale Verkehrsunternehmen keinerlei Kompensation für gestiegene Energiekosten. Um Defizite der Verkehrsunternehmen und der Kommunen nicht weiter zu erhöhen, müssten Kostensteigerungen an ÖPNV-Fahrgäste weitergegeben oder Angebote reduziert werden. Pannermayr: „Angesichts der wichtigen Rolle von Bus, Regionalbahn, U-Bahn, S-Bahn und Trambahn für die Verkehrswende und für den Klimaschutz müssen Qualitätseinbußen im Öffentlichen Personennahverkehr vermieden werden. Die angespannten Haushalte der Städte und Stadtwerke erlaubt es nicht, dieses Defizit alleine zu tragen.“
4. Härtefallregeln müssen auch für kommunale Kitas gelten
Pannermayr: „Ohne Kindergärten können wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht erreichen. Kindergärten sind wesentliche Säulen unserer modernen Gesellschaft. Kommunen, Kirchen und Freie Träger betreiben diese Einrichtungen und sind extremen Kostensteigerungen ausgesetzt. Strom- und Gaspreisbremse helfen. Sie schützen aber nicht vor der Inflation. Deshalb hat der Freistaat die Freien Träger in die Härtefallregelungen miteinbezogen, obwohl auch diese der Energiepreisbremse unterfallen. Gleiches muss dann auch für die kommunalen Einrichtungen gelten.“
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