Wichtige Neuerung im DIVI-Intensivregister: Ob COVID-19-Patienten auf einer deutschen Intensivstation tatsächlich eine intensivmedizinisch relevante Manifestation der COVID-19-Erkrankung haben, ist jetzt u. a. im Tagesreport ersichtlich. Dort findet sich neben der Angabe „in intensivmedizinischer Behandlung“ die Zahl der Patienten „mit Manifestation“, ebenso für die Angabe der invasiv beatmeten COVID-19-Patienten. Im öffentlich zugänglichen Register (www.intensivregister.de) geht zudem ein neuer Menüpunkt „Manifestation“ online, in dem die Unterscheidung nach Vorliegen einer COVID-19-Manifestation für verschiedene Behandlungsformen in einem Balkendiagramm dargestellt wird.

Seit Anfang Januar 2023 hat sich die Zahl der auf den Intensivstationen behandelten COVID-19-Patienten von 1.367 auf heute 776 beinahe halbiert. Derzeit haben 388 Patienten, also rund die Hälfte, eine COVID-19-Manifestation von intensivmedizinischer Relevanz. Hierbei handelt es sich vor allem um hochaltrige Patienten, erklärt die DIVI.

Die Abfrage an die meldenden Intensivstationen zur Manifestation lautet exakt:

  • „Anzahl der COVID-19-Patient*innen mit intensivmedizinisch relevanter COVID-19-Manifestation.

Dazu gehören alle intensivmedizinisch behandelten Patient*innen, bei denen eine primäre Lungen- und/oder Systembeteiligung einer COVID-19-Erkrankung vorliegt oder deren klinischer Zustand sich durch COVID-19 verschlechtert hat. Hierzu zählen auch Patient*innen, deren Hauptdiagnose und/oder Grunderkrankungen durch die COVID-19-Erkrankung beeinflusst werden oder vice versa. 

Limitation: Die Zuordnung der Patient*innen in diese Gruppe obliegt der klinischen medizinischen Einschätzung.“

  • „Anzahl der COVID-19-Patient*innen ohne intensivmedizinisch relevante COVID-19-Manifestation.

Dazu gehören alle intensivmedizinisch behandelten Patient*innen ohne Hinweis auf eine intensivmedizinisch relevante Manifestation der Infektion. Die Hauptdiagnose und/oder Grunderkrankungen sind durch die SARS-CoV-2-Infektion nicht beeinflusst. 

Limitation: Die Zuordnung der Patient*innen in diese Gruppe obliegt der klinischen medizinischen Einschätzung.“

Über den Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V.

Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.900 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V.
Gebäude 91
66421 Homburg Saar
Telefon: +49 (30) 40005607
Telefax: +49 (30) 40005637
http://www.divi.de

Ansprechpartner:
Nina Meckel
Pressesprecherin der DIVI
Telefon: +49 (89) 2306960-21
E-Mail: presse@divi.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel