„Allerdings heißt eine Zurückweisung des Anspruchs nicht gleichzeitig, dass nicht ein medizinisch begründeter Impfschaden vorliegt. Viel eher prüft die Behörde, ob die Gesundheitsbeeinträchtigung zu einer langfristigen sozialen und wirtschaftlichen Konsequenz geführt hat und ob anhand der ärztlichen Befunde nach wissenschaftlichen Erkenntnissen und allgemeingültiger Rationalität eine Kausalität anzunehmen ist. Es bedarf zwar nicht des Beweises, aber durchaus der Indizien, die für eine durch die Impfung ausgelöste Beschädigung beim Betroffenen sprechen. Letztere muss als sekundärer Anerkennungsgrund allerdings objektiviert sein, ebenso die primäre Gesundheitsstörung als unmittelbare Auswirkung des Piks auf den Organismus. Deshalb sollten auch direkt nach der Impfung aufgetretene Schwellungen an der Einstichstelle, Rötungen oder Schmerzen am Arm, Überhitzung oder eintretendes Fieber detailliert aufgeschrieben und durch den Arzt bestätigt werden. In der letztendlichen Abwägung, ob ein Impfschaden auch zu einer rechtlichen Anerkennung und damit zu einer öffentlichen Entschädigung führt, spielt dann vor allem auch die differentialdiagnostische Abwägung eine erhebliche Rolle. Gerade bei Patienten, die bereits vorerkrankt sind und bei denen sich durch die Impfung lediglich die Zunahme bestehender Beschwerden nachweisen lässt, ist die Kausalitätsbestimmung oftmals nicht zweifellos möglich. Denn hier wird zumeist auf die wechselseitige und komplexe Beeinflussung vorherrschender Krankheitssymptome mit den Impfnebenwirkungen verwiesen, welche sich am Schluss nicht einwandfrei auseinanderhalten lassen und in der Folge zur Rückweisung des Antrags führen dürften“, erläutert Dennis Riehle und fordert Betroffene daher auf, eine lückenlose Krankenakte über die Impfkomplikation anlegen zu lassen.
Die Selbsthilfeinitiative berät in psychologischen, sozialen und familiären Belangen überregional und ehrenamtlich – und ist auch für Fragen zur Gesundheitsförderung und Prävention über die Webadresse: www.selbsthilfe-post-vac-syndrom.de erreichbar.
Ehrenamtliches Büro für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – Dennis Riehle
Martin-Schleyer-Str. 27
78465 Konstanz
Telefon: +49 (7531) 955401
http://www.dennis-riehle.de/
E-Mail: info@presse-riehle.de