Ein ethisch korrektes und verantwortungsvolles Handeln ist für die meisten Unternehmer eine Selbstverständlichkeit. Das Konzept des „ehrbaren Kaufmanns“ reicht zurück bis ins Mittelalter und hat nach wie vor eine wichtige Bedeutung für deutsche Unternehmen. Doch Deutschland ist sehr stark in globale Arbeitsteilungen eingebunden und entlang der Lieferketten gibt es immer wieder Missstände im ökonomischen, ökologischen und humanitären Bereich. Das soll sich ändern. Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz,  wurde ein Gesetz verabschiedet, das in Deutschland ansässige Unternehmen dazu verpflichtet, definierte Sorgfaltspflichten umzusetzen. Es trat am 1. Januar 2023 in Kraft und hat das Ziel, entlang der Lieferketten Menschenrechte zu schützen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Natur vor schädlichen Einflüssen zu bewahren. Konkret sollen Unternehmen mit einem verantwortungsvollen Management der Lieferketten dafür Sorge tragen, dass Menschenrechte und Mindeststandards wie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit eingehalten werden.

Was bedeutet das LkSG für den Mittelstand?

Das Gesetz gilt ab 2023 für alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden. Und ab 2024 dann für alle Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Aber: Bis 30. Juni 2024 wird evaluiert, ob der Schwellenwert weiter gesenkt werden soll. Es ist also möglich, dass in naher Zukunft auch noch weitaus mehr Unternehmen von dem Gesetz direkt betroffen sein werden. Und als Teil der Lieferketten sind auch KMU betroffen – indirekt! Denn größere Unternehmen fordern von ihren Zulieferern, dass sie ihre Lieferketten überwachen z. B. in Form eines Lieferantenkodex oder einer Compliance-Klausel.

Was müssen die vom LkSG betroffenen Unternehmen beachten? Die vom LkSG betroffenen Unternehmen, müssen Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette – im eigenen Geschäftsbereich, vom unmittelbaren Zulieferer und anlassbezogen vom mittelbaren Zulieferer – erfüllen. Art und Umfang der Sorgfaltspflichten hängen von vielen individuellen Faktoren ab – wie der Branche, der Größe und dem Einflussvermögen des Unternehmens. Folgende Sorgfaltspflichten müssen Unternehmen laut Gesetz erfüllen:

  • Zuständigkeit intern festlegen: Bestellung eines Menschenrechtsbeauftragten
  • Risikomanagementsystem einrichten: Risikoanalyseverfahren etablieren, regelmäßige Risikoanalysen durchführen
  • Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber unmittelbaren Zulieferern etablieren z. B. durch einen Lieferantenkodex, Vertragsklauseln und Kontrollmaßnahmen
  • Abhilfemaßnahmen für den möglichen oder tatsächlichen Eintritt von Pflichtverletzungen umsetzen (Case Management)
  • Grundsatzerklärung über Menschenrechtsstrategie
  • Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten dokumentieren und transparent darüber berichten
  • Beschwerdeverfahren etablieren (Hinweisgebersystem)
  • Regelmäßige und anlassbezogene Schulungen der Mitarbeiter über Richtlinien und Guidelines

Unternehmen müssen selbst prüfen, ob die Gesetze entlang der Lieferkette eingehalten werden. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle prüft die Einhaltung des LkSG. Kommt es zu einem Vorfall, sprich, wird bekannt, dass Menschenrechte innerhalb der Lieferkette verletzt wurden, ist das Unternehmen dazu verpflichtet, umgehend zu handeln: Betrifft es den eigenen Geschäftsbereich, muss es mit Abhilfemaßnahmen sicherstellen, dass die Rechtsverletzung unverzüglich beendet wird. Betrifft es den unmittelbaren Zulieferer, ist zu klären, ob die Verletzung zeitnah beendet werden kann. Ist das nicht möglich, muss das Unternehmen einen konkreten Plan entwickeln, der Lösungen aufzeigt, wie Menschrechtsverletzungen vermieden werden können.

Vorsprung durch Transparenz

Keine Frage: Das neue Lieferkettengesetz bringt viele Herausforderungen mit sich. Aber auch die Chance, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Denn die geforderte Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette hat das Potenzial, viele Bereiche entlang des Supply-Chain-Managements zu verbessern. Ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Wirtschaften stärkt die Beziehungen zu den Lieferanten und das eigene Image. Gleichzeitig werden Risiken wie Reputationsschäden deutlich reduziert und Prozessinnovationen vorangetrieben. Und Unternehmen, die nicht direkt vom Lieferkettengesetz betroffen sind, sichern sich in diesem Kontext mit der frühzeitigen Implementierung transparenter Prozesse, einer fokussierten, nachhaltigen Unternehmensentwicklung und einem vorausschauenden Risikomanagement einen wichtigen Vorsprung im Wettbewerb.

 

Über die THE MAK´ED TEAM GmbH & Co. KG

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Hierbei verbinden wir Management & Development & Learning zu einem integrierten Ansatz. Wir sind vertraut mit nahezu allen Anforderungen, Situationen und Anlässen, die in einem Unternehmerleben und in einem Unternehmensleben auftreten.

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