Immer häufiger färbt sich die Unwetterkarte des Deutschen Wetterdienstes alarmierend rot – als Warnung vor schweren Gewittern, Starkregen oder Hochwasser. Um ihre Kundinnen und Kunden vor den Folgen von Extremwetter zu schützen, hat die R+V den Versicherungsschutz bei Naturgefahren deutlich erweitert. 

Durch den Klimawandel steigt das Risiko von schweren Unwettern. Keine Region ist vor sintflutartigem Regen oder Überschwemmungen sicher. „Viele Menschen denken, dass Starkregen nur in Hanglagen oder in der Nähe von Gewässern gefährlich werden kann“, sagt Božo Bilić, Experte für Wohngebäudeversicherung bei der R+V. „Aber sie wiegen sich in falscher Sicherheit. Für Sturzfluten genügen bereits leichte Gefälle, die es praktisch überall gibt.“ Die Ursache: Wenn das Wasser auf asphaltierten Flächen oder im ausgetrockneten Erdreich nicht einsickern kann, bahnen sich die Regenmassen unkontrolliert einen Weg durch Straßen und über Grundstücke.

Um ihren Versicherten größtmögliche Sicherheit zu bieten, hat die R+V den neuen Baustein „Naturgefahren Plus“ entwickelt, der deutlich über die klassische Naturgefahrenversicherung hinausgeht. Neben Überschwemmung, Erdrutsch oder Schneedruck sind damit auch Schäden durch Starkregen und Rückstau umfassend versichert. Wenn bei Starkregen das Wasser über Türen, Fenster oder Schächte ins Gebäude dringt, ersetzt die R+V Versicherung den Schaden – selbst wenn das Grundstück nicht überflutet war. 

Auch beim Rückstau gibt es Erweiterungen. Wenn das Wasser aus den Kanälen in die Gebäude zurückfließt, erstattet die R+V die Schäden. Das gilt nicht nur für Abwasserleitungen im Haus, sondern zum Beispiel auch für den Abfluss vor der Kellertür, über den Regenwasser abgeleitet wird. Die Naturgefahrenversicherung der R+V ersetzt Schäden an Gebäuden und dem Inventar ohne Obergrenze.

„Die Gefahr von Starkregen ist in der warmen Jahreszeit von Mai bis September besonders groß“, sagt Bilić und empfiehlt, rechtzeitig die Wohngebäude- und Hausratversicherung zu prüfen. „Vor allem ältere Verträge decken nicht alle Folgen durch Naturgefahren ab.“

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