Die pro Monat oder Jahr fälligen Gebühren kassierten alle Kassen zumindest zeitweise, meist 12, 24 oder 36 Euro pro Jahr. Über die Laufzeit eines Vertrages können so hunderte Euro unrechtmäßige Gebühren entstanden sein.
Doch 10 der 17 angefragten Bausparkassen kassieren weiter für laufende Bausparverträge und erstatten zumindest einen Teil der Gebühren nicht. Bei Riester-Verträgen macht gar kein Unternehmen Zusagen. Die Unternehmen argumentieren, dass das Urteil nur für die BHW-Gebühren gelte, die in Karlsruhe Thema waren. Verbraucherschützer meinen, dass das Urteil auf andere Kassen übertragbar sei.
Finanztest rät, die Bausparkasse zunächst schriftlich aufzufordern, Entgelte zu erstatten. Denn ohne Aufforderung erstattet keine einzige Kasse, mit Aufforderung immerhin drei vollständig und mehrere teilweise. Entsprechende Musterbriefe finden sich unter www.test.de/bauspargebuehren.
Wenn sich eine Bausparkasse weigert, sollten sich Kunden bei der zuständigen Schlichtungsstelle beschweren. Das stoppt auch die Verjährung. Auch hierfür bietet die Stiftung Warentest auf test.de Mustertexte und Tipps.
Welche Bausparkassen zahlen und welche nicht, ist auch in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen.
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