10 von 17 Bausparkassen erstatten ihren Kunden nicht die Jahresentgelte. Das ist das Ergebnis einer Finanztest-Abfrage bei allen Bausparkassen. Solche Gebühren hat der Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt.

Die pro Monat oder Jahr fälligen Gebühren kassierten alle Kassen zumindest zeitweise, meist 12, 24 oder 36 Euro pro Jahr. Über die Laufzeit eines Vertrages können so hunderte Euro unrechtmäßige Gebühren entstanden sein.

Doch 10 der 17 angefragten Bausparkassen kassieren weiter für laufende Bausparverträge und erstatten zumindest einen Teil der Gebühren nicht. Bei Riester-Verträgen macht gar kein Unternehmen Zusagen. Die Unternehmen argumentieren, dass das Urteil nur für die BHW-Gebühren gelte, die in Karlsruhe Thema waren. Verbraucherschützer meinen, dass das Urteil auf andere Kassen übertragbar sei.

Finanztest rät, die Bausparkasse zunächst schriftlich aufzufordern, Entgelte zu erstatten. Denn ohne Aufforderung erstattet keine einzige Kasse, mit Aufforderung immerhin drei vollständig und mehrere teilweise. Entsprechende Musterbriefe finden sich unter www.test.de/bauspargebuehren.

Wenn sich eine Bausparkasse weigert, sollten sich Kunden bei der zuständigen Schlichtungsstelle beschweren. Das stoppt auch die Verjährung. Auch hierfür bietet die Stiftung Warentest auf test.de Mustertexte und Tipps.

Welche Bausparkassen zahlen und welche nicht, ist auch in der März-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest nachzulesen.

Finanztest-Cover

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Stiftung Warentest
Lützowplatz 11-13
10785 Berlin
Telefon: +49 (30) 2631-0
Telefax: +49 (30) 2631-2429
http://www.stiftung-warentest.de

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +49 (30) 2631-2345
Fax: +49 (30) 26312429
E-Mail: pressestelle@stiftung-warentest.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel