Die Bewerber müssen im Vogelsbergkreis wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Sie sollten zudem über soziale Kompetenz verfügen und somit das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet und sie sollten über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Urteilsvermögen, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden. Allgemein sind Schöffen mit den Berufsrichtern gleichberechtigt.
Weitere Informationen zu diesem Ehrenamt sowie das Bewerbungsformular erhalten Interessierte unter www.schoeffenwahl.de. Beim Vogelsbergkreis steht für Fragen Dagmar Scherer telefonisch unter 06641/977-4095 und per E-Mail an jugendamt@vogelsbergkreis.de zur Verfügung.
Interessenten können das ausgefüllte Bewerbungsformular bis spätestens 31. März per E-Mail an jugendamt@vogelsbergkreis.de. Eine Bewerbung ist auch postalisch möglich:
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Jugendamt, z.H. Dagmar Scherer
Goldhelg 20
36341 Lauterbach
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
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