Die geplante Krankenhausreform birgt die Chance, zukünftig bundesweit die Versorgungsqualität auf gleiche Standards zu heben und die Leistungserbringung neu zu strukturieren. Ein bedarfsorientiertes und qualitätsgesichertes Versorgungsangebot für sämtliche Versicherte ist möglich. Die Vorschläge der Regierungskommission gehen in diese Richtung. Umgesetzt könnten so die Krankenhausversorgung und –vergütung stabilisiert und sektorenübergreifend organisiert werden.

Bundesweit einheitliche Versorgungsstandards für eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Versorgung

Die Bund-Länder-Gruppe wird in einem ersten Schritt die zukünftig geltenden Versorgungsleistungen näher ausarbeiten. Ziel sollte es sein, dass die Versicherten auf dem Land und in der Stadt die passende Versorgung finden und, je nach medizinischer Indikation, schnell und niedrigschwellig in die richtige Versorgungsstruktur gelangen.

„Damit die Krankenhausversorgung in Stadt und Land auch morgen noch gut ist und qualitativ besser wird, müssen wir jetzt die Veränderungen gemeinsam angehen. Dafür müssen Bund und Länder, Krankenhäuser und Krankenkassen an einem Strang ziehen“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. „Die Definition bundesweit gültiger Versorgungsleistungen ist der richtige Einstieg in die Krankenhausreform. Wir sorgen damit für einheitliche Standards und verabschieden uns von Gelegenheitsversorgung und Doppelvorhaltungen. Die eigene Überlebenswahrscheinlichkeit darf nicht länger davon abhängen, ob eine Krebserkrankung in einem zertifizierten Zentrum behandelt wird oder nicht. Wir müssen jetzt damit beginnen, eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Krankenhausstruktur für die Patientinnen und Patienten aufzubauen“, ergänzt Stoff-Ahnis.

Ohne Veränderung geht es nicht

In ihrer heute vorgestellten Auswirkungsanalyse zeigt die Deutsche Krankenhausgesellschaft, dass das Konzept der Regierungskommission weitreichende Auslegungsspielräume bietet. Hier bedarf es dringend einer gemeinsamen Auswirkungsanalyse mit Blick auf die zu beschließenden Reformeckpunkte und den anstehenden Transformationsprozess. Wir erwarten von allen Akteuren die Bereitschaft zur Veränderung. Die Versorgungsstrukturen müssen so umgewandelt werden, dass sie den Patientinnen und Patienten in der jeweiligen Versorgungssituation dienen. Dass der Status quo – nachweisbare Qualitätsunterschiede bei steigenden Kosten – keine Option ist, sollte allen klar sein. Der GKV-Spitzenverband als Teil der Selbstverwaltung steht bereit, um seine Expertise und Erfahrung in die Arbeit an den Eckpunkten mit einzubringen.

Über GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband mit Sitz in Berlin ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Als solcher gestaltet er den Rahmen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland; er vertritt die Kranken- und Pflegekassen und damit auch die Interessen der 73 Millionen Versicherten und Beitragszahlenden auf Bundesebene gegenüber der Politik und gegenüber Leistungserbringenden wie der Ärzte- und Apothekerschaft oder Krankenhäusern. Der GKV-Spitzenverband übernimmt alle nicht wettbewerblichen Aufgaben in der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene. Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V.

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