Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek warnt vor drastischen Einschnitten in der bayerischen Krankenhauslandschaft durch die von Karl Lauterbach geplante Klinikreform. Die KZVB weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch die ambulanten Versorgungsstrukturen in Bayern durch die Politik der Berliner Ampel-Koalition massiv gefährdet sind.

Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands:

„Während über die Krankenhausreform noch diskutiert wird, hat Lauterbach im ambulanten Bereich bereits Fakten geschaffen. Durch das am 1. Januar in Kraft getretene GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sind zahnmedizinische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung erneut budgetiert. Mit begrenzten Mitteln können wir unseren Patienten aber auch nur begrenzte Leistungen anbieten.“

Dr. Marion Teichmann, stv. Vorsitzende des Vorstands:

„Wenn den Zahnärzten ihre Arbeit nicht mehr vollumfänglich vergütet wird, werden sich noch weniger Kolleginnen und Kollegen für die Gründung oder Übernahme einer Praxis entscheiden. Es drohen Versorgungsengpässe und längere Wartezeiten für Zahnarzttermine, gerade im ländlichen Raum.“

Dr. Jens Kober, Mitglied des Vorstands:

„Schon heute sind fast zwei Drittel der Kollegen unter 40 als angestellte Zahnärzte tätig. Gleichzeitig suchen viele Alterspraxen erfolglos nach einem Nachfolger. Wenn Karl Lauterbach an seinem rigiden Sparkurs festhält, droht uns schon bald ein Praxissterben. Der Konzentrationsprozess wird sich weiter fortsetzen. Überversorgung in den Großstädten, Unterversorgung im ländlichen Raum – das ist die Konsequenz der Gesundheitspolitik der Berliner Ampel-Koalition.“

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Die KZVB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind die rund 10.000 bayerischen Vertragszahnärzte, also die Zahnärzte, die berechtigt sind, Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Die KZVB stellt die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung für die mehr als zehn Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Bayern sicher, organisiert den zahnärztlichen Notdienst und rechnet die zahnärztlichen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.

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