Ziel des Fonds ist es, auch einkommensschwachen Menschen die Familienplanung zu erleichtern. Denn beispielsweise haben junge Frauen nur bis zum vollendeten 22. Lebensjahr einen Anspruch auf Versorgung mit Verhütungsmitteln durch die gesetzlichen Krankenkassen. Danach müssen sie die Kosten für die Verhütungsmittel selbst tragen.
Sind die Verhütungsmittel ärztlich verordnet, können alle Menschen im Vogelsberg, die Bürgergeld beziehen, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter in Anspruch nehmen, erwerbsunfähig sind, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Hilfen, aus dem Verhütungsmittelfonds beantragen.
Dazu müssen sie bei der pro familia Beratungsstelle Alsfeld einen aktuellen Bescheid des Jobcenters des Vogelsbergkreises, einen aktuellen Wohngeldbescheid oder einen aktuellen Bescheid über Kinderzuschlag sowie ein Rezept oder Kostenvoranschlag für eine ärztliche Behandlung vorlegen. Außerdem können die Kosten für eine Sterilisation oder Vasektomie bezuschusst werden.
Weitere Informationen zum Verhütungsmittelfonds im Vogelsbergkreis bietet die Beratungsstelle von pro familia in Alsfeld. Diese ist telefonisch über 06631 / 6207 oder per E-Mail an alsfeld@profamilia.de erreichbar.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
Telefax: +49 (6641) 977-336
http://www.vogelsbergkreis.de
Redakteur in der Pressestelle
Telefon: +49 (6641) 977-272
E-Mail: Christian.Lips@vogelsbergkreis.de