Der neue Steuersatz von 0 Prozent erlaubt den ausführenden Betrieben wie bisher die Geltendmachung der von ihnen beim Einkauf bezahlten Vorsteuer. Bei der Rechnung an den Endkunden werden jedoch 0 % Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Ebenso erfreulich ist die Steuervereinfachung rückwirkend ab 1.1.2022 und für künftige PV-Anlagen. Wenn bestimmte Maximalgrößen nicht überschritten werden, ist für die Netzeinspeisung keine Einkommens- und Umsatzsteuererklärung mehr nötig.
Andrea Schulte-Täumer weist auf einen weiteren Vorteil für Privatpersonen hin: Nach § 35 a EkStG sind pro Jahr Handwerkerleistungen (Lohnanteil) zu 20 % direkt von der Einkommensteuer abziehbar. Dies beinhaltet auch die sonst übliche Mehrwertsteuer. Da diese jedoch im Falle der Neuregelung bei der Montage von PV-Anlagen entfällt, ist der absetzbare Lohnanteil faktisch entsprechend höher.
Der Dachdecker Verband Nordrhein vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den 23 angeschlossenen Dachdecker-Innungen im Bezirk Nordrhein. Sitz des Verbandes ist in Düsseldorf.
Dachdecker Verband Nordrhein
Graf-Recke-Str. 43
40239 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 91429-27
Telefax: +49 (211) 69932688
https://www.ddv-nr.de
Presse
Telefon: +49 (8165) 939754
Fax: +49 (8165) 939755
E-Mail: hf.redaktion@t-online.de