„Wer bereits einem Embryo in den Mund legen will, dass sein Hier und Jetzt nur von Kummer, Schwermut und Schwierigkeiten geprägt sein wird, handelt nicht nur moralisch fragwürdig, sondern auch übergriffig“. Eine Frau kann sich nicht allein auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufen, sondern muss gleichzeitig erkennen, dass sie in der Evolution und der Gesellschaft zur Aufgabe befähigt ist, den Fortbestand des Menschen zu unterstützen und Nachwuchs die Möglichkeit auf ein eigenes Leben zu schenken. Sie kann sich, ebenso wenig wie der Mann, aus der Pflicht nehmen, bei fehlendem Familienwunsch durch die neuzeitigen Mittel der Verhütung zu verhindern, dass überhaupt eine Schwangerschaft eintritt. Sexualität ist wahrlich kein Spiel, denn sie ist mehr als Spaß und Hemmungslosigkeit. Daher sollte jeder Geschlechtsverkehr überdacht sein und im Zweifel geschützt verlaufen können, um nicht erst in die Bredouille zu kommen, über das Ende eine entstehenden Wesens entscheiden zu müssen“. Dass Riehle mit seinen Positionen auch in die Nähe der AfD gerückt wurde, stört ihn nicht: „Ich weiß, dass ich dort garantiert nicht hingehöre und mich auch stets von den rechtsradikalen Einlassungen dieser Partei distanziert habe. Aber konservativ mag ich in den gesellschaftspolitischen Fragen durchaus sein. Und gerade, weil ich selbst von einer Behinderung betroffen bin und trotzdem – oder gerade deshalb – weiß, wie schön es ist, mit Ecken, Macken und Kanten auf diesem Erdenkreis zu sein und das Geschenk zu genießen, ist mir völlig fremd, Kinder abtreiben zu wollen, weil wir glauben, eine Behinderung könne für sie zu einem unerträglich leidvollen Leben werden. Trauen wir Frauen, aber generell auch behinderten Menschen, endlich mehr Souveränität zu, als sie mit ideologischem Rat zu bevormunden!“.
Die Anlaufstelle „Beratung mit Handicap“ ist bundesweit kostenlos für jeden Hilfesuchenden mit und ohne Behinderung unter der Webadresse www.beratung-mit-handicap.de erreichbar. Der Datenschutz und die Verschwiegenheit werden hierbei gewährleistet. Es findet lediglich eine allgemeine Sozialgesetzaufklärung statt, tiefergehende Einzelfallbewertungen sind Anwälten vorbehalten.
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