Die Tariflöhne steigen demnach in zwei Schritten: Die EG 3 erhöht sich von 13,32 Euro auf 15,06 Euro, die EG 4 von 14,08 Euro auf 15,92 Euro, die EG 5 von 15,90 Euro auf 17,85 Euro, die EG 6 von 17,90 Euro auf 19,82 Euro, die EG 7 von 20,89 Euro auf 23,06 Euro, die EG 8 von 22,49 Euro auf 24,69 Euro sowie die EG 9 von 23,72 Euro auf 25,89 Euro. Die tarifvertraglichen Vereinbarungen können erstmalig mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.03.2024 gekündigt werden.
„Damit zollen wir auch den aktuellen wirtschaftlichen Umständen wie dem zunehmenden Fachkräftemangel und der aktuellen Rechtsprechung Tribut“, erläuterte VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer (iGZ) die Entscheidung. „Allerdings ist auch Rentabilität nicht unendlich und wir müssen mit Blick auf unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darauf achten, diese Schmerzgrenze nicht zu überschreiten“, verwies er darauf, dass auch Zeitarbeitsunternehmen nur mit schwarzen Zahlen leben können.
Sven Schwuchow (BAP), stellvertretender VGZ-Verhandlungsführer, beurteilt den Abschluss als einen „gelungenen Spagat“, mit dem ein deutlicher Abstand zu den Entgeltgruppen ohne abgeschlossene Berufsausbildung gewahrt bleibe und gleichzeitig eine höhere Qualifikation gewürdigt werde. Zudem sei dieser Abschluss „ein klassischer Kompromiss. Beide Seiten haben große Zugeständnisse gemacht. Wieder hat sich gezeigt, dass eine Einigung zwischen den Tarifvertragsparteien die beste Lösung ist. Für viele unserer Unternehmen ist dieser Abschluss gerade noch verkraftbar. Und wir nehmen die Sorgen unserer Beschäftigten ernst, indem wir einen Abschluss deutlich über der aktuellen Inflationsrate erzielt haben“, so Schwuchow.
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