Das Kreditkartenunternehmen Mastercard bietet betroffenen Kunden des Datenlecks aus dem Jahr 2019 als Kompensation bis zu 300 Euro an. Derzeit unterbreitet Mastercard per Mail Vergleichsangebote. Die angeschriebenen Kunden hatten über juristische Dienstleister Ansprüche gegen Mastercard geltend gemacht. Im Herbst 2019 waren 90.000 Daten von Mastercard-Kunden durch ein Datenleck an die Öffentlichkeit geraten. Das Angebot gilt nach Medienberichten für 2000 geschädigte Opfer. Nehmen sie das Angebot an, verpflichten sie sich im Gegenzug, auf eine Klage zu verzichten und auf Einhaltung einer Stillschweigevereinbarung. Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt das Vorgehen klar, dass Mastercard eine höchstrichterliche Auseinandersetzung meidet. Die Kanzlei bietet für Mastercard-Kunden eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Ende 2023 verjähren die Ansprüche von Betroffenen. Mehr Infos zum Thema Datenleck gibt es auf unserer speziellen Website.

Risiko des Datenlecks bei Mastercard tragen die Kunden

Auf den ersten Blick ist für Kunden von Mastercard noch nicht viel passiert. Das Problem für Kunden muss im Kontext mit anderen Datenlecks gesehen werden. Die Gefahr ist groß, dass es mit Hilfe von SMS, E-Mail oder Malware zu Betrugsversuchen kommt. Da es auch zum großen Datenklau beispielsweise bei Social-Media-Accounts wie Facebook gekommen ist, wächst das Risiko, dass Kriminelle weitere personenbezogene Daten miteinander verknüpfen und zum Schluss die Identität von Verbrauchern übernehmen und im Namen der Geschädigten Geschäfte abschließen. Bereits jetzt werden die Mails von Banken täuschend echt kopiert. Wer da im Eifer des Tagesgeschäfts die falsche Taste drückt, kann große Probleme bekommen. Die Gefahr eines Datenlecks liegt in dem Kontrollverlust über die eigenen Daten. Sind diese Daten einmal weg, sind sie für Kriminelle jederzeit benutzbar. Die Gefahr liegt also in der Zukunft.

Was lässt sich über das Datenleck bei Mastercard berichten? 

  • Beim Kreditkartenriesen Mastercard war es 2019 zu einem erheblichen Datenleck gekommen. Rund 90.000 Kundendaten kursierten im Netz.
  • Betroffen von dem Leck soll das Bonusprogramm „Priceless Specials“ gewesen sein. Beim Bonusprogramm erhalten Kunden Rabatte von verschiedenen Unternehmen wie Sixt, Tui und Jochen Schweizer. 
  • Die Kreditkartennummern waren vollständig einzusehen. Ablaufdatum und Prüfnummer sollen allerdings nicht geleakt worden sein. An die Öffentlichkeit gelangte auch der vollständige Name, Wohnort mit Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse und die Telefonnummer.
  • Mastercard wies die Schuld für das Datenleck einem Drittanbieter zu. Betroffene Kunden sollten lediglich verdächtige Zahlungen melden, um Schäden durch die betrügerische Verwendung von Daten zu verhindern. 
  • Damit ließen sich mehrere Tausend Betroffene jedoch nicht beruhigen und verklagten Mastercard auf Schadensersatz. 
  • Das Landgericht Karlsruhe wies eine Klage jedoch ab. Ein betroffener Mastercard-Kunde wollte Schadensersatz in Höhe von 5000 Euro. Das Gericht wertete das Datenleck als Bagatellschaden. Ähnlich sah es das Oberlandesgericht in Stuttgart. Bevor Verfahren vor dem Bundesgerichtshof landen konnten, vergleicht sich Mastercard aktuell nach Medienberichten mit den Klägern. Der Revisionsantrag soll zurückgezogen worden sein.

Fazit: Für die betroffenen Verbrauchern stellt das Mastercard-Leck eine Datenkatastrophe und klaren Verstoß gegen den Datenschutz dar. Mastercard versucht mit den Vergleichsangeboten das Thema unter den Teppich zu kehren. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährt in Artikel 82 Absatz 1 eine Entschädigung für immaterielle Schäden. Deutsche Gerichte legen die Gesetzgebung aktuell großzügig aus. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird sich demnächst äußern. Die Entschädigung soll eine abschreckende Wirkung haben. Sie ist abhängig von der Art, Schwere, Dauer des Datenschutzverstoßes und den Grad des Verschuldens. Am OGH in Wien ist einem Kläger mit Urteil vom 23. Juni 2021 ein Schadensersatz in Höhe von 500 Euro zugesprochen worden. Kein Wunder also, dass Mastercard versucht, eine Klagewelle einzudämmen.

Mastercard-Kunden ist ein Schaden durch das Datenleck entstanden

Mastercard-Nutzer haben ein Recht darauf zu erfahren, ob sie vom Datenleck betroffen sind. Das Unternehmen muss ihnen nach Artikel 15 der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darüber Auskunft erteilen. Innerhalb eines Monats muss das Unternehmen Auskunft erteilen. So sieht es Artikel 12 DSGVO vor. Letztlich ist aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer den Betroffenen ein sogenannter immaterieller Schaden entstanden. Die Gefahr, Opfer von Kriminellen zu werden, ist enorm gestiegen. Auch ein Identitätsdiebstahl ist im Bereich des Möglichen. Erste Gerichte haben beispielsweise Facebook zur Zahlung von Schmerzensgeld in erster Instanz verurteilt, weil der Social-Media-Riese die Daten seiner Kunden besser hätte schützen müssen. Grundlage dafür ist Artikel 82 DSGVO. Die Verordnung sieht bei schuldhaften Verstößen bei den Geschädigten einen Anspruch auf ein „angemessene Schmerzensgeld“. Dr. Stoll & Sauer bietet für Mastercard-Kunden eine kostenlose anwaltliche Erstberatung im Online-Check an. Hier kann die Betroffenheit vom Datenleck gecheckt werden. Wir zeigen Möglichkeiten auf, gegen Mastercard juristisch vorzugehen.

Über die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von 37 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
Telefax: +49 (7821) 923768-889
http://www.dr-stoll-kollegen.de

Ansprechpartner:
Dr. Ralf Stoll
Geschäftsführer
Telefon: +49 (7821) 9237680
Fax: +49 (7821) 923768889
E-Mail: Ralf.Stoll@dr-stoll-kollegen.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel