Grundsätzlich gilt laut Kündigungsschutzgesetz: Je älter ein Mitarbeiter, desto höher sein Schutz vor Kündigung. Doch diese grundsätzliche Sichtweise wurde nun laut ARAG Experten durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts auf den Kopf gestellt. Danach gilt: Ist der Renteneintritt nahe – hier wurde ein Zeitraum von maximal zwei Jahren definiert – können Arbeitnehmer betriebsbedingt eher gekündigt werden als Kollegen, deren Rente noch weiter entfernt ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass betroffene Arbeitnehmer nach Ende des Arbeitsverhältnisses eine abschlagsfreie Rente oder die Regelaltersrente beziehen werden. Bei der Sozialauswahl müssen allerdings nach wie vor Kriterien wie z. B. Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden. Eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen darf ebenfalls nicht berücksichtigt werden (Az.: 6 AZR 31/22).
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