Hauptkritikpunkt des BEE am vorgelegten Modell ist der fehlende bilanzielle Ausgleich der Schalthandlungen: „Wird ein Verbraucher heruntergefahren, muss an anderer Stelle gegengesteuert werden, zum Beispiel indem ein anderer Verbraucher hoch- oder ein Erzeuger heruntergefahren wird“, erläutert Peter. „Ohne bilanziellen Ausgleich entstehen markt- und netzseitig Probleme. Am Ende bedeutet das Mehrkosten für Verbraucherinnen und Verbraucher, denn die Energieversorger müssen die Kosten für die zusätzliche Ausgleichsenergie, die sie aufbringen müssen, um die Netze zu stabilisieren, umwälzen.“ Drohende Eingriffe schränkten zusätzlich auch die Bereitstellung von Flexibilitäten im Rahmen der Sektorenkopplung ein.
„Diese Probleme hat das BEE-Auktionsmodell nicht, denn es adaptiert den bewährten Rahmen von grenzüberschreitendem Engpassmanagement über Auktionen“, so Peter. „Das Auktionsmodell verbindet damit Netz- und Marktebene und lässt nur solche marktlichen Transaktionen zu, die auch physikalisch umsetzbar sind.“ So würden nicht nur unnötige Eingriffe der Netzbetreiber verhindert, auch die netzseitigen Probleme des BNetzA-Modells würden umgangen. „Zusätzlich wird ein Anreiz für netzorientierte Verbraucherflexibilität geschaffen, indem der Preis bei einem Auktionsverfahren bestimmt wird“, so Peter.
Neben dieser grundsätzlichen Kritik ist der BEE im Rahmen des Konsultationsverfahrens auch auf das von der Bundesnetzagentur vorgestellte Modell eingegangen und hat diesbezüglich zahlreiche Verbesserungsvorschläge erarbeitet, unter anderem zur zeitlichen Begrenzung von Steuerbefehlen, zur Reduzierung von Netzentgelten und zur Einführung von strengeren Transparenz- und Informationspflichten. „Die Steuerung von Verbrauchern und Netzanschlüssen wird einen großen Effizienzgewinn in der Energiewende bringen. Dafür müssen aber die richtigen Regeln geschaffen werden. Nur dann fügt sich dieses Puzzleteil sinnvoll in die Energiewende ein“, so Peter abschließend.
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