Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat heute (10. Januar 2023) der sogenannten Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zugestimmt. In 67 Kommunen in Schleswig-Holstein können künftig Maßnahmen auf Basis des Baulandmobilisierungsgesetzes umgesetzt werden. Das Ziel ist, schneller Wohnraum schaffen zu können. Kommunen, die in der Verordnung aufgelistet sind, können ihr gemeindliches Vorkaufsrecht auf brachliegende Grundstücke ausweiten, bei dringendem Bedarf der Bevölkerung Baugebote zur Wohnbebauung aussprechen und Befreiungen von ihren Bauplänen zugunsten des Wohnungsbaus zulassen.

Das kritisierte Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, mit deutlichen Worten:

„Mehr Bürokratie baut keine Wohnungen. Um einen angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten, müssten mehr Wohnungen errichtet werden. Die neue Verordnung ist bestenfalls überflüssig und behindert schlimmstenfalls die Bauämter, Baugenehmigungen zu erteilen.

Hilfreich wäre, wenn die großen Städte ihre Hausaufgaben machen würden. Dafür müssten sich die Bauämter als Dienstleister der Bauherren verstehen und diesen keine Steine in den Weg legen. Das ist aktuell leider viel zu oft der Fall.

Die neue Verordnung könnte angesichts des nahenden Kommunalwahlkampfes als politisches Instrument missbraucht werden. Kommunalpolitiker könnten den Eindruck vermitteln wollen, mittels der Verordnung Probleme des Wohnungsmarktes lösen zu können. Dabei bindet Bürokratie erfahrungsgemäß viel Personal. Das fehlt, um Baugenehmigungen und Bebauungspläne voranzubringen.

Es ist keine Aufgabe der Kommunen, für Wohnraum zu sorgen. Hier irrt sich die Innenministerin. Das können private Kleinvermieter besser, die zwei Drittel aller Wohnungen anbieten. Diese brauchen Unterstützung bei der Nachverdichtung, zum Beispiel beim Dachgeschossausbau, der Gebäudeaufstockung oder der Umwandlung leerstehender Büros in Wohnraum. Hier schlummert ein gewaltiges Potenzial.“

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