Zum fünfjährigen Jubiläum der Europaratskonvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) fordert UN Women Deutschland die vollständige, konsequente und schnelle Umsetzung der Konvention und eine politische Gesamtstrategie zur Beendigung der Gewalt.

Zwar gab es in Deutschland seit dem Inkrafttreten der Konvention am 1. Februar 2018 Verbesserungen bei der Verhütung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Dennoch bestehen weiterhin Lücken bei der Umsetzung der Konvention in Deutschland.

Zu den noch dringend umzusetzenden Maßnahmen gehören u.a.

  • eine staatliche Koordinierungsstelle mit ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen, die ressortübergreifend und eng mit der Zivilgesellschaft zusammenarbeitet;
  • die Konzeption und Umsetzung einer nationalen ressortübergreifendem Strategie mit intersektionaler Perspektive;
  • ein Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen;
  • der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau des Hilfesystems für alle von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder;
  • die Anpassung der nationalen Gesetzgebung zum Aufenthaltsrecht wegen des Wegfalls der Vorbehalte;
  • flächendeckende Angebote für Fortbildungen und Trainings für alle Berufsgruppen, die in Kontakt mit Opfern oder Tätern von Gewalt kommen, etwa Justiz und Polizei

UN Women Deutschland fordert die vollständige, konsequente und schnelle Umsetzung der Istanbul-Konvention, damit alle Frauen – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Alter, ihrem Aufenthaltsstatus, ihrer Hautfarbe, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität – und ihre Kinder vor geschlechtsspezifischer Gewalt geschützt werden und gesicherten Zugang zu Hilfesystemen haben.

„Wir brauchen eine politische Gesamtstrategie sowie Gleichstellung auf allen Ebenen, um das Machtgefälle zwischen Frauen und Männern und damit die Gewalt gegen Frauen und Mädchen nachhaltig zu beenden.“, so Elke Ferner, Vorsitzende von UN Women Deutschland. „Geschlechtsspezifische Gewalt muss als strukturelle Diskriminierung anerkannt werden.“

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul-Konvention“) von 2011 ist ein völkerrechtlich bindendes Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Dazu gehören Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung sowie die rechtliche Gleichstellung der Geschlechter in den Verfassungen und Rechtssystemen.

Deutschland hat die Istanbul-Konvention im Oktober 2017 ratifiziert. Seit dem Inkrafttreten am 1. Februar 2018 ist die Konvention geltendes Recht in Deutschland, vor dessen Hintergrund die deutschen Gesetze ausgelegt werden müssen. Die Vorbehalte der Bundesregierung gegen Artikel 59 und Artikel 44 laufen am 1. Februar 2023 aus, damit gilt Istanbul-Konvention in Deutschland uneingeschränkt. 

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