Von Anfang waren Steuerberaterinnen und Steuerberater in dieses Mammutvorhaben involviert und unterstützten Unternehmen und Privatpersonen bei der Organisation der notwendigen Daten und der Abgabe der Feststellungserklärung. „Mittlerweile erreichen mich täglich dringende Appelle aus dem Berufsstand, die darauf hinweisen, dass eine fristgerechte Abgabe der Feststellungserklärungen in einer Vielzahl von Fällen nicht möglich ist“, stellt BStBK-Präsident Hartmut Schwab fest.
„Von dem Bundesfinanzministerium haben wir daher jetzt eine weitere Fristverlängerung für beratene Fälle bis zum 31. Mai 2023 gefordert. Davon würde im Übrigen auch die Verwaltung direkt profitieren. Denn dann hätte sie es nicht mehr mit so vielen falsch ausgefüllten Feststellungserklärungen zu tun, die viel Arbeit und Nachfragen für die Finanzämter bedeuten“, so Schwab.
In Anbetracht des nahenden Fristablaufs suchen viele bisher unberatene Steuerpflichtige erst jetzt professionelle Unterstützung für die Erstellung der Feststellungserklärung. Oftmals nachdem sie es selbst nicht geschafft haben oder die Thematik bislang gänzlich aufgeschoben haben.
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) vertritt als gesetzliche Spitzenorganisation die Gesamtheit der bundesweit über 100.000 Steuerberater*innen, Steuerbevollmächtigten und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften. Neben der Vertretung des Berufsstandes auf nationaler und internationaler Ebene wirkt die BStBK an der Beratung der Steuergesetze sowie an der Gestaltung des Berufsrechts mit. Sie fördert außerdem die berufliche Fortbildung der Steuerberater*innen und die Ausbildung des Nachwuchses.
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