Die sogenannte 130-Prozent-Regelung stammt aus den 1960er-Jahren. Damals waren Autos seltener und Ersatz schwieriger zu beschaffen. Zudem galt das Auto vielfach nicht als Gebrauchsgegenstand, sondern als Statussymbol, mit dem sich die Besitzer auch emotional verbunden fühlten.
„Die 130-Prozent-Regelung ist eine Ausnahme, die in der deutschen Rechtsordnung nur für Autos gilt und aus der Zeit gefallen ist“, sagt Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der gesellschaftliche Wertewandel sollte sich daher auch in der Rechtsprechung niederschlagen. „Wir sollten Schäden an Autos rechtlich so behandeln wie Schäden an allen anderen Gegenständen auch“, so Käfer-Rohrbach. Ausnahmen sollten höchstens noch für Oldtimer oder Unikate gelten.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der privaten Versicherer in Deutschland. Die rund 460 Mitgliedsunternehmen sorgen durch 454 Millionen Versicherungsverträge für umfassenden Risikoschutz und Vorsorge sowohl für die privaten Haushalte wie für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen. Als Risikoträger und bedeutender Kapitalgeber mit Kapitalanlagen in Höhe von 1,8 Billionen Euro haben die privaten Versicherungsunternehmen auch eine herausragende Bedeutung für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung in der deutschen Volkswirtschaft.
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