Die Städte appellieren an Bund und Länder, die Krankenhäuser und Notfallversorgung krisenfest aufzustellen und mit der Reform die strukturelle Unterfinanzierung zu beseitigen. Sie warnen vor Krankenhaus-Insolvenzen in den nächsten Monaten, wenn nicht schnell Hilfen vor Ort ankommen. Der Vizepräsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Burkhard Jung aus Leipzig, sagte nach den Sitzungen von Präsidium und Hauptausschuss des kommunalen Spitzenverbandes in Chemnitz:

„Viele Krankenhäuser stehen mit dem Rücken zur Wand. Die höheren Kosten wegen der Inflation, zum Beispiel für Medizinprodukte und die steigenden Energiepreise können durch Fallpauschalen nicht refinanziert werden. Weil Personal fehlt, werden teilweise Stationen geschlossen und es können weniger Patientinnen und Patienten aufgenommen werden. Etliche Krankenhäuser sind derzeit existenziell bedroht, jedes fünfte Haus ist absehbar insolvenzgefährdet. Die Kommunen müssen oft in Windeseile viele Millionen Euro zuschießen, damit die Versorgung der Menschen sichergestellt wird. Das kann nur eine Notlösung sein. Städte sind keine Ausfallbürgen, weil Bund und Länder ihre Hausaufgaben nicht gemacht haben und Defizite nicht ausgleichen. Jetzt müssen vor allem die versprochenen 6 Milliarden Euro des Bundes aus dem Härtefallfonds zügig und unbürokratisch vor Ort ankommen.“ Wichtig sei außerdem, dass neben den hohen Energiekosten, auch die gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Medikamente und Material sowie die Erlösausfälle ausgeglichen werden. Wir bräuchten wirksame Sofortmaßnahmen, damit sich die Lage nicht dramatisch zuspitzt, unterstrich Jung.

Gemeinsame Krankenhausreform muss strukturelle Unterfinanzierung beseitigen

Die Städte stellen fest, dass die Gesundheitsversorgung in Deutschland aktuell in weiten Teilen nicht in der erwarteten Qualität sichergestellt wird. Reformen der Krankenhausfinanzierung sind notwendig und überfällig. Es ist der richtige Weg, dass Bund und Länder gemeinsam die Krankenhausreform angehen und bis zum Sommer einen Referentenentwurf abliefern wollen. Die Städte erwarten außerdem, dass Bund und Länder sich unverzüglich über ein gemeinsames Konzept für eine funktionierende Krankenhausplanung verständigen. „Wir brauchen einen Plan, der die Versorgung der Patientinnen und Patienten sicherstellt und die gegebenen Realitäten berücksichtigt, beispielsweise absehbar weniger verfügbare Fachkräfte. Dazu gehört auch frisches Geld im System, denn eine bloße Umverteilung beseitigt nicht die jahrelange strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser“, so Jung.

Konkret fordern die Städte:

  • die Vorhaltekosten mindestens in Höhe von 60 Prozent anzusetzen. Allein das Pflegebudget macht ungefähr 30 Prozent aus. Die empfohlenen 40 Prozent reichen nicht, um strukturelle Unterfinanzierung zu beseitigen. Dazu gehört auch die vollständige Refinanzierung der künftigen Kostensteigerungen sicherzustellen.
  • eine Reform der mangelhaften Investitionsfinanzierung der Länder. Der Bund sollte mit eigenen Haushaltsmitteln in die Investitionsfinanzierung einsteigen.
  • die unausweichliche Reduzierung der Krankenhausstandorte muss geplant und langfristig erfolgen. Ungeplante Schließungen durch Insolvenzen müssen vermieden werden.
  • Bund und die Länder müssen Defizite der kommunalen Krankenhäuser auffangen, die eine ganze Region weit über die Stadtgrenze hinaus versorgen. Regionale Gesundheitsversorgung darf nicht aus städtischem Haushalt finanziert werden.
  • Universitätskliniken und Großkrankenhäuser als Maximalversorger gleich zu behandeln, keine Sonderregeln für Uni-Kliniken.

Ambulante Versorgung bei Reform mitdenken

Die Städte halten es für erforderlich, dass Bund und Länder bei der Reform auch die ambulante Versorgung mitdenken. Der Städtetags-Vizepräsident forderte: „Die ambulante Versorgung hat vielerorts schon ihre Leistungsgrenzen erreicht. Gerade die ambulante Notfallversorgung stand in den vergangenen Wochen zum Teil vor einem Kollaps. Zentrales Problem sind immer mehr Einsätze bei gleichzeitiger Personalnot. Schon jetzt fangen die Krankenhäuser die Defizite der ambulanten Strukturen auf, obwohl sie keinen Auftrag haben und Leistungen nicht refinanziert werden. Deshalb müssen Bund und Länder auch die ambulanten Strukturen reformieren. Es wäre widersinnig, wenn bestimmte Krankenhäuser schließen müssen, obwohl die Leistungsfähigkeit der Arztpraxen im ländlichen Raum und in manchen großstädtischen Quartieren weiter abnimmt. Die Häuser könnten dort als zentrale ambulante Versorgungszentren sinnvoll genutzt werden.“

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